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Berufliche Reha Wechsel der Maßnahme

von Hans20.02.2013 | 10:29
2372 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich nehme an einer Weiterbildung teil, die wenig Aussicht auf den Erfolg einer Wiedereingliederung hat. Dies liegt zu einem an mangelnder Nachfrage auf dem Stellenmarkt und zum anderen ist mein erlernter Beruf völlig Branchenfremd. Ich könnte in eine Weiterbildung wechseln, die meinem erlernten Beruf entspricht und nahezu 100% Erfolg bei der Eingliederung hat.Ich nehme seit 1 Jahr an der Weiterbildung teil und beziehe Unterhaltsgeld.Die neue Weiterbildung dauert 2 Jahre. Kann ich in die andere Weiterbildung wechseln (Das Berufskolleg ist Kostenfrei) bzw. wird es abgelehnt von der DRV ?

9 Antworten

Hansam 20.02.2013 | 13:05
Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich werde meinen Rehafachberater kontaktieren.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 20.02.2013 | 12:27
Diese Frage kann nur Ihr Rehafachberater beantworten.
Anitaam 20.02.2013 | 14:50
War das vorher nicht bekannt? Dass die DRV ohne ganz zwingenden Grund insgesamt 3 Jahre zahlt, ist m.E. nicht so wahrscheinlich.
Ermseram 20.02.2013 | 15:33
Da stimmt doch was nicht. Dazu müsste man mal die andere Seite ( den Rehabrater ) hören. Und warum treten Sie denn überhaupt so eine anscheinend ja völlig sinnlose Maßnahme an ??? Das wussten Sie doch wohl schon von Anfang an oder haben Sie das erst jetzt nach einem Jahr bemerkt, das das alles nichts bringt was die machen. Geld und Zeit zum Fenster rausgeworfen. Unglaublich. " nahezu 100% Erfolg bei der Eingliederung hat" Wers glaubt wird selig. Am Schluss enden Sie sowieso wieder bei der Agentur für Arbeit .
Hansam 21.02.2013 | 11:49
Vorraussetzung war lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung und mir wurde von einer 80% Erfolgsquote bei der Wiedereingliederung vorgeschwärmt, alles andere hat sich erst im Verlauf herausgestellt. Die Aussichten in dem Beruf, erst recht ohne Vorkenntnisse in der Branche, sind sehr gering. In den Beratungsgesprächen wurde das anders dargestellt.Wenn ich nicht wechsel wird wohl am Ende das Arbeitsamt stehen.Ich habe vorher 20 Jahre gearbeitet.
Hansam 21.02.2013 | 14:22
Es liegt in meinem Interesse wieder in das Arbeitsleben zu finden und sicher im Interesse der Gemeinschaft einen Beitragszahler statt eines Leistungsbeziehers (Harz IV) zu haben.Außerdem möchte ich eine Familie gründen, was als Sozialfall schlecht möglich ist. Also 1 Jahr verlängern und min 30 Jahre in die RV einzahlen oder nicht verlängern und einen Sozialfall mehr haben.Was rechnet sich?
Anitaam 21.02.2013 | 18:58
Wenn jemand ein Jahr braucht, um zu merken, dass eine gerade absolvierte Fortbildung nicht für ihn passt, sehe ich für den Erfolg einer Maßnahme schon mal schwarz.
Hansam 22.02.2013 | 08:43
@anita Ich habe einen Notenschnitt von 1,7.Es geht um die Aussichten in der Wiedereingliederung, in dem Jahrgang über mir, der gerade die Prüfung gemacht hat, hat einer von 12 Leuten, aufgrund einschlägiger Branchenkenntnisse, einen Arbeitsplatz.Woher soll ich das vorher wissen? Ich habe mich auf die Aussagen des Bildungsträgers verlassen und hatte keine Erfahrung mit Weiterbildung oder Umschulung.Meine Berufsunfähigkeit ist sehr plötzlich eingetreten.
Hansam 28.02.2013 | 12:34
Zur Beruhigung aller: Der Sachbearbeiter hat mir nichtmal richtig zugehört und den Wechsel in eine andere Weiterbildung abgeleht .Es ist einfach zu spät.Thema erledigt.
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