Hallo helliman,
eine Förderung durch eine Existenzgründung für eine Selbständigkeit kommt im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) nur im Einzelfall in Betracht. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn eine berufliche Eingliederung aus gesundheitlichen Gründen auf einem anderen Weg nicht erreichbar wäre. Außerdem sind Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation darauf ausgerichtet, einen vorzeitigen Rentenbezug zu vermeiden.
Wir empfehlen sich hierzu an den Reha-Berater Ihres Rentenversicherungsträgers zu wenden und das weitere Vorgehen in Ihrem Einzelfall abzuklären.