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Experten-Antwort

Berufliche Reha! Würde das gehen?

von helliman06.09.2011 | 16:37
1638 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag. Auch ich war auf Reha und muß überlegen, was ich in Zukunft mache. Bin ja erst 40 Jahre jung. Ich habe aus der Reha einen Antrag auf berufliche Reha also Teilhabe gestellt. Mein Rehaarzt hat dies auch unterstützt und so in den Rehabericht geschrieben. Ich wurde arbeitsunfähig entlassen. Nun warte ich auf den Rehatermin für die berufliche Reha. Dies hätte ich vor: Ich würde mich gerne Selbständig machen. Krankheit und Selbständigkeit würde ich so unter einen Hut bekommen. Ich kann auch nur noch 3-6 Stunden am Tag arbeiten. Wie soviele hier. Doch diese Zeit reicht für ein kleines Gewerbe aus. Wie muß ich nun vorgehen, um über die berufliche Reha einen Antrag auf Gründungszuschuss über den Rententräger zu stellen? Businessplan etc. ist mir klar. Auch ich werde zusätzlich noch einen Antrag auf EM-Rente stellen. Sollte eine teilweise (50%) herauskommen. Mir geht es also fast so wie Herrn Meier in diesem Forum. Nur, dass ich eine berufliche Reha (Gründungszuschuss) und eine EM-Rente gestellt habe. Und dies im arbeitsunfähigem Zustand aus der Reha heraus. Wie/Was muß ich nun tun??? Dankeschöne helli

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo helliman,

eine Förderung durch eine Existenzgründung für eine Selbständigkeit kommt im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) nur im Einzelfall in Betracht. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn eine berufliche Eingliederung aus gesundheitlichen Gründen auf einem anderen Weg nicht erreichbar wäre. Außerdem sind Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation darauf ausgerichtet, einen vorzeitigen Rentenbezug zu vermeiden.

Wir empfehlen sich hierzu an den Reha-Berater Ihres Rentenversicherungsträgers zu wenden und das weitere Vorgehen in Ihrem Einzelfall abzuklären.

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1 Antworten

Schadeam 06.09.2011 | 17:14
In aller Regel werden Sie im Rahmen der Antragsbearbeitung ein Gespräch mit dem Rehaberater Ihres RV Träger bekommen. Und in diesem Gespräch können Sie alles ansprechen, Ihre Ziele und Wünsche an die berufliche Reha vorbringen, etc pp. Und dann wird geprüft in wie weit das was Ihnen so vorschwebt bewilligt wird und realisiert werden kann. Und zudem ist Ihnen auch nicht verboten einen Rentenantrag zu stellen, oftmals verzögert das aber die Angelegenheit, weil in aller Regel für die Sachbearbeitung nie klar ist, was der "liebe Kunde" denn eigentlich will: Will der die Rente, weil gesundheitlich nichts mehr geht oder will er die Selbständigkeit gefördert bekommen, weil er sich mit ganzer Kraft auf den Aufbau seiner Existenz werfen will. Aber das können Sie ja mit dem Rehaberater bequatschen......
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