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Experten-Antwort

Berufliche Reha

von rena04.09.2018 | 22:15
96 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe LTA genehmigt bekommen. Soll eine Integrationsmaßnahme starten, aber erst Anfang 2019. Zahlt die Agentur so lange? Wie kann ich ggf. an eine Maßnahme kommen,die mehr Wissen (Qualifikationsanteile) hat kommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Frage zur Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, kann ich leider nicht beantworten - bitte wenden Sie sich ggf. an die Agentur für Arbeit.

Ziel der Integrationsmaßnahme ist es, die Vermittlung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz und somit die Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt herbeizuführen. Sie dürfen davon ausgehen, dass der Reha-Träger das Spektrum der denkbaren LTA (von Fortbildungsmaßnahmen, Umschulungen bis hin zu besonderen Integrationsmaßnahmen) abgewogen und begründet für die Integrationsmaßnahme entschieden hat. Anschließende weitere Maßnahmen sind nicht ausgeschlossen.

Trotzdem können Sie gerne die Angelegenheit mit Ihrer Reha-Sachbearbeitung bzw. dem Reha-Fachberatungsdienst besprechen (Die Ansprechpartner entnehmen Sie bitte Ihrem Bewilligungsbescheid).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

???am 05.09.2018 | 08:05
Ob Sie bis dahin noch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, können Sie dem entsprechenden Bescheid entnehmen. Allein die Aussicht auf die Integrationsmaßnahme ist jedenfalls kein Grund, die AlG-Zahlung einzustellen. Allerdings gelten für Sie auch weiterhin die üblichen Regeln, Sie müssen sich also z.B. weiter bewerben. Warum Sie in eine Integrationsmaßnahme gehen, sollte eigentlich in einem Beratungsgespräch geklärt worden sein. Warum Sie z.B. keine Umschulung bekommen, lässt sich anhand Ihrer Angaben nicht feststellen. Informieren Sie sich doch einfach, was aus Ihrer Sicht für Sie gut passen könnte und fragen Sie dann konkret bei der DRV nach einer Förderung. Bis 2019 ist ja noch etwas Zeit.
renaam 05.09.2018 | 17:40
Vielen Dank für Ihre Antworten, ich habe ein ungekündigtes Arbeitsverhältniss. Der Arbeitgeber hat aber leider keinen leidensgerechten Arbeitsplatz,deshalb meine Frage, ob ich bis März warten kann?
Deutsche Rentenversicherung
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