Ihre Frage zur Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, kann ich leider nicht beantworten - bitte wenden Sie sich ggf. an die Agentur für Arbeit.
Ziel der Integrationsmaßnahme ist es, die Vermittlung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz und somit die Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt herbeizuführen. Sie dürfen davon ausgehen, dass der Reha-Träger das Spektrum der denkbaren LTA (von Fortbildungsmaßnahmen, Umschulungen bis hin zu besonderen Integrationsmaßnahmen) abgewogen und begründet für die Integrationsmaßnahme entschieden hat. Anschließende weitere Maßnahmen sind nicht ausgeschlossen.
Trotzdem können Sie gerne die Angelegenheit mit Ihrer Reha-Sachbearbeitung bzw. dem Reha-Fachberatungsdienst besprechen (Die Ansprechpartner entnehmen Sie bitte Ihrem Bewilligungsbescheid).