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Berufliche Rehabilitation

von Carina17.04.2008 | 12:18
1361 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 23 Jahre alt und kann mein Beruf in der Bäckerei durch meine Krankheit nicht mehr machen. Jetzt kümmere ich mich gerade das ich eine Umschulung machen kann. Wird mir dass durch die Deutsche Rentenversicherung finanziert? Und wenn ja wo muss ich mich da erkundigen? Wäre nett wenn jemand für mich Tipps hätte Lg

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 17.04.2008 | 13:06

Hallo Carina,

am besten suchen Sie eine Gemeinsame Reha-Service-Stelle auf, dort wird man Sie auch hinsichtlich der richtigen Zuständigkeit beraten. Sie finden eine Stelle in Ihrer Nähe über die linke Menüleiste > Beratungsstellen und dort im ersten Feld "Reha-Service-Stelle" auswählen.

4 Antworten

rehaam 17.04.2008 | 12:55
Wenn sie noch keine 15 Jahre an Beitragszeiten haben ist die Wahrschienlichkeit sehr hoch das die Agentur für Arbeit zuständig sein wird. Sie sollten sich also am ehesten dort erkundigen.
Nixam 17.04.2008 | 12:53
Infos gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de Handelt es sich bei Ihrem Leiden als Bäcker nicht um ein berufstypisches Leiden, dann sollten Sie sich am Besten zunächst an die Berufsgenossenschaft wenden In Ihrem Fall dürfte das die Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostr. 7-11 68165 Mannheim Telefon 0621-4456-0 Fax 0621-4456-1554 www.bgn.de sein. Bitte erkundigen Sie sich einfach mal da. Die Deutsche Rentenversicherung dürfte Ihnen da wenig zu bieten haben, weil es sich um ein berufsspezifisches Leiden bei Ihnen handeln dürfte. Das muss erst die Berufsgenossenschaft abklären und - wenn sie tatsächlich nicht zuständig sein sollte, wird sie den Vorgang weiterleiten an die Deutsche Rentenversicherung. Viel Erfolg! Viele Grüsse Nix
Nixam 17.04.2008 | 12:59
Die Agentur für Arbeit ist nicht zuständig, weil es ein Berufsleiden sein wird.
Nixam 17.04.2008 | 13:05
Bei Berufsleiden wie Mehlallergie etc. ist die von mir o.g. Berufsgenossenschaft zuständig. Hier ist die vom Rentenversicherungsträger geforderte Mindestversicherungszeit von 15 Jahren wie bei der Deutschen Rentenversicherung nicht erforderlich. Die Agentur für Arbeit fällt aus, weil es sich um ein berufstypisches Leiden handelt. Da Sie Bäcker sind, ist die von mir gennante Nahrungsmittel-BG zuständig. Gruss Nix
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