Hallo,
muss meine Erwerbsminderungsrente vor Antritt einer beruflichen Rehabilitation aufgehoben werden?
Hallo,
muss meine Erwerbsminderungsrente vor Antritt einer beruflichen Rehabilitation aufgehoben werden?
Klären Sie das bitte mit Ihrem RV Träger. Eigentlich ist die Frage viel zu allgemein gehalten für eine Antwort im Forum.
Bevor Sie eine berufliche Reha antreten, läuft doch ein Antragsverfahren? - da ist doch alle Zeit solche Fragen zu klären......ein Brief an die Sachbearbeitung, die die Reha bewilligt hat, klärt alles.
Und sollte die Reha noch gar nicht beantragt oder bewilligt sein, warten Sie erst mal das Ergebnis des Antrages ab.
Kommt auf die LTA an.
Wenn Sie in eine WfbM wollen, schadet die Rente nicht. Genauso ist es, wenn die Erwerbsminderung durch die Maßnahme behoben werden soll.
Für eine Umschulung zum Beispiel müssen Sie aber auf dem Arbeitsmarkt voll einsetzbar sein. Da muss die Erwerbsminderung schon vorher beseitigt sein und damit besteht dann auch kein Rentenanspruch mehr.
Kann die Maßnahme eine Erstausbildung sein?
Wie und wo wird denn diese Ausbildung durchgeführt?
Wenn Sie langsam in Teilzeit anfangen können, in einem besonders geschützten Rahmen untergebracht sind, dann vielleicht ja.
Wenn Sie eine ganz normale Erstausbildung machen, keinesfalls.
Wenn Sie eine ganz normale Berufsausbildung machen können sind Sie zu 99% nicht erwerbsgemindert.
Es geht um eine rein schulische Ausbildung!
Lesen Sie die Antworten die Klaus Peter heute bekommen hat. Eine Schulausbildung ist einem EM Rentner nicht verboten.
(oder sind Sie gar identisch mit Klaus Peter?)
Hallo Norbert,
Ihre Frage ist tatsächlich so allgemein gehalten, dass eine Beantwortung schwierig ist.
Stellen Sie einen entsprechenden Antrag und warten Sie eine Einzelfallentscheidung Ihres Rententrägers ab.
Kriterien sind u.a.:
- volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente??
- Zeitrente oder Dauerrente??
- um was für eine Maßnahme soll es gehen??
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