Berufliche Rehabilitation

von
Susanne Müller

Hallo,

Ich habe nochmals eine Frage. Bin noch weiter Arbeitsunfähig. Mache zur Zeit noch eine Schmerztherapie. Habe in der medizinischen Reha einen Antrag zur beruflichen Rehabilitation gestellt. Wo ich jetzt auch direkt Widerspruch eingelegt habe.

Sollte ich jetzt noch weitere Arzt Kontakte in Anspruch nehmen und um Unterstützung bitten?
Ich habe z. B. noch einen Termin beim Psychiater. Problematik chronischer Schmerz oder erstmal weiter abwarten???

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand Tips geben kann, für das weitere Prozedere .

Aus der medizinischen Reha bin ich übrigens weiter AU entlassen worden. Leistungsfähigkeit 3-6 Stunden.

Grüße Susanne

von
KSC

Wie soll Ihnen jemand Tipps geben, wenn keiner weiß worum es geht.

Mit welcher Begründung wurde die berufl. Reha abgelehnt?
Was für eine Maßnahme streben Sie an?
Umschulung? Technische Hilfsmittel? Einen Lehrgang? Einen Einarbeitungszuschuß? Was sonst?

Wie alt sind Sie?
Warum können Sie Ihren bisherigen Job nicht mehr machen?
Hatten Sie eine Berufsausbildung? Wie lange ggfls. im erlernten Beruf gearbeitet.

Das und anderes sind Aspekte, die wichtig sein können, die aber hier niemand kennt.

Daher wird auch kaum jemand hilfreiche Tipps geben könen. Leider.

von
Susanne Müller

Sorry, das war mir so nicht klar.

Also ich bin 44 Jahre, bin examinierte Altenpflegerin und arbeite seit 25 Jahren in der Altenpflegen.

Die gesundheitlichen Probleme wurdrn immer schlimmer, bis zum völligen Zusammenbruch. Seit den AU.
Mein Hausarzt sagt, das ich den Beruf nicht mehr ausüben kann. Auch im Entlassungsbericht steht kein schweres hrben und tragen von Lasten.

Zur beruflichen Rehabilitation: Ich weiß, das das mit der Altenpflege nicht mehr geht.
Meine Idee war mich in meinem Beruf zu qualifizieren, z. B. beim Arbeitgeber (Caritas) .

Ich habe halt noch so viele ?,??
Jetzt auch noch die Ablehnung. Daher meine Fragen, wie ich den Widerspruch zur beruflichen Qualifikation positiv unterstützen kann.

Ich hoffe, das es so verständlicher ist.

Susanne

von
Susanne Müller

Habe noch etwas vergessen:

In dem Ablehnungsbescheid steht, das ich nicht erwetbsgemindert bin ... und weiter im vollem Umfang als Altenpflegerin arbeiten kann.

Also völlig Widersprüchlich zum Abschlussbericht der medizinischen Reha.

von
???

Da widersprüchliche Gutachten vorhanden sein müssen, würde ich Akteneinsicht beantragen (am besten medizinische Entscheidungen kopieren). Vielleicht lässt sich dann nachvollziehen, wie es zur Entscheidung kam. Und Ihre Ärzte können zielgerichteter argumentieren.

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