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Experten-Antwort

Berufliche Rehabilitation trotz Erwerbminderungsrente

von cascal8118.07.2014 | 16:49
941 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte seit knapp 5 Jahren Rente wegen voller Erwerbsminderung. Nebenbei arbeite ich auf 400-Euro-Basis bei freier Zeiteinteilung. Zu der Rente kam es, weil ich aufgrund meiner geerbten Stoffwechselkrankheit nicht mehr in meinem erlernten Beruf im Handwerk arbeiten konnte. Jegliche körperliche Belastung schädigte meiner Gesundheit. Ich hatte damals bereits eine Umschulung in einen kaufmännischen Beruf angestrebt, jedoch wurde es mir seitens der Agentur für Arbeit verwehrt und das Ganze wurde an die DRV übergeben - verständlich, denn ab dem Zeitpunkt mussten sie sich nicht mehr um mich kümmern. Auch seitens der DRV wurde eine Umschulung abgelehnt, weil man nicht einschätzen konnte wie lange es gut geht. Durch meinen jetzigen 400-Euro-Job stelle ich fest, dass ich eine Richtung im Arbeitsleben gefunden habe, welche ich mit meiner Krankheit zusammen gut vertreten kann. Leider umfasst mein Aufgabengebiet nicht genügend Inhalte um daraus eine Teil- bzw. Vollzeitstelle zu wandeln. Mein Arbeitgeber würde mir eine Vollzeitstelle anbieten, allerdings würde dieser zu 75% aus Außendienst als Techniker bestehen - wodurch wir wieder bei körperlicher Belastung wären. Ich hatte dies auch 1 Woche lang ausprobiert und festgestellt, sobald körperliche Belastung mit ins Spiel kommt, ist es vorbei. Leider ist es ohne entsprechenden Qualifikationen nicht so einfach in einen kaufmännischen Beruf einzusteigen. In den letzten Jahren habe ich es immer wieder versucht, um Praktikumsplätze angefragt, aber jeder Versuch scheiterte an meiner Krankheit, an dem Schwerbehindertenausweis und wenn mal etwas in Aussicht war, dann an den erforderlichen Qualifikationen. Nun überlege ich mir einfach einen Neu durchzustarten und nachdem es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist - weder einen Praktikums-, Arbeits- oder gar Ausbildungplatz zu bekommen, jetzt in den Bereich des öffentlichen Dienstes zu gehen - Verwaltungsfachangestellter oder gar Sozialversicherungsfachangestellter. Meine Frage ist nun - gibt es irgendeine Möglichkeit trotz der Erwerbsminderungsrente, über die DRV eine Berufliche Rehabilitation durch Umschulung in einen der beiden Berufe zu bekommen? Ich möchte einfach wieder Vollzeit arbeiten, denn ich merke dass mir mein 400-Euro-Job nicht ausreicht (also nicht finanziell gesehen). Ich kriege zwar immer zu hören, ich soll froh sein dass ich die unbefristete Rente habe und man weiß ja nie was kommt. Ob Rente oder nicht, man weiß auch so nicht was kommt. Und ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, warum mir aufgrund der Tatsache, dass ich wieder arbeiten gehen möchte, meinen Lebensunterhalt selber bestreiten und aus der Rente raus will, ständig neue Steine in den Weg gelegt werden. Ich verstehe zwar, dass sich jedes Amt an Vorgaben, Richtlinien und Paragraphen halten muss, aber gibt es denn gar keine Ausnahme? Es wäre toll, wenn ich endlich mal eine positive Antwort erhalten würde. Schließlich wäre es doch auch im Sinne der DRV, wenn ich wieder Beiträge einzahle.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei voller EM auf Dauer liegen von der Logik her med. Tatsachen vor, die zu dieser Entscheidung geführt haben: Eine Dauerberentung erfolgt, wenn auf nicht absehbare Zeit eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht zu erwarten ist.

Da bei der Bewilligung von Reha-Leistungen neben der Erforderlichkeit auch die Erfolgsaussicht von größer 50% hinterfragt wird, setzt hier leider die Logik der RT-Entscheidung ein, was zur Ablehnung führt.

Jüngeren empfehle ich trotzdem einen Antrag zu stellen und direkt nach einer berufspraktischen Erprobung zu fragen. Hier wird zunächst die Belastbarkeit für einige grundverschiedene Arbeitsbereiche ausprobiert. Ein positives Ergebnis hier würde über weitere Möglichkeiten nachdenken lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 18.07.2014 | 17:10
Stellen Sie den Antrag, wenn Sie das für richtig halten. Nach 2 bis 6 Monaten haben Sie die Entscheidung ob Ihnen die DRV eine Maßnahme finanziert oder ob das abgelehnt wird, weil man eben der Meinung ist, dass eine Maßnahme an der Erwerbsminderung nichts ändert. Mehr kann man im Forum m.E. nicht zu Ihrem Anliegen sagen. PS: auch wenn eine berufliche Maßnahme abgelehnt würde stünde es Ihnen frei sich beruflich weiterzubilden und sich selbst um einen Ausbildungsplatz bewerben.
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