Hallo Markus!
Sozialleistungen sind steuerfrei.
Die Frage nach der Steuerklasse hättest Du Dir stellen sollen, als Du gearbeitet hast und Brutto- und Nettoentgelt bezogen hast.
Dann hättest Du ein möglichst hohes Nettoentgelt monatlich beziehen sollen, dann wäre Dein Übergansgeld heute auch möglichst hoch, weil dieses sich nach dem letzten Nettoentgelt (68% vom letzten Nettoentgelt) bemisst.
Jetzt, da Du schon Übergangsgeld = Sozialleistung beziehst, die ja steuerfrei ist, kann Dich eine Änderung Deiner Steuerklasse nicht mehr retten.
Du brauchst dem RV-Träger weder Deine Steuerkarte übersenden und verschone ihn mit der Benennung Deiner Steuerklasse/Kinderfreibeträgen oder sonstigem Quatsch.
Damit kann die DRV nichts anfangen, da Sozialleistungen und hier also Übergangsgeld steuerfrei sind.
Und weil die Steuerklasse auf die von Dir bezogenen Gelder/=Übergangsgeld keine Auswirkungen hat, kannst Du Dich beim Finanzamt erkundigen, wie Du es anstellst, dass Deine Frau die günstige Steuerklasse erhält.
Viele Grüsse
Nix