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Experten-Antwort

berufliche Rehamaßnahme endet in wenigen Wochen und keine Festeinstellung in sicht

von MJapWtal10.12.2018 | 10:35
91 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen, die Frage, die sich mir stellt ist folgende: Ich habe im Januar 2018 eine berufliche Rehamaßnahme begonnen Diese endet zum 07.01.19. Ich bewerbe mich zwar fleißig, aber bis jetzt leider ohne Erfolg. Auch die Meldung beim Arbeitsamt (drei Monate vor Ende einer Beschäftigung) habe ich vorgenommen. Beim Arbeitsamt hatte ich zudem am 06.12.18 einen Termin beim Arbeitsvermittler. Dieser teilte mir mit, dass ich zwar Anspruch auf ALG 1 habe. Jedoch für evetuelle weiterführende Maßnahmen sei die Rentenversicherung zuständig. Weiter teilte man mir mit, da ich zu lange aus meinem erlkernten Beruf raus bin, sei es von Vorteil eine Qualifikationsmaßnahme als "Auffrischung" zu machen. Diese Maßnahme müsste ich jedoch ebenfalls bei der Rentenversicherung beantragen (gerne auch mit Hilfe des Maßnahmeträgers bei dem ich die berufliche Reha mache). Nun steh ich da und weiß nicht weiter.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

auf jeden Fall ist die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsvermittler und dem Reha-Fachberater von großer Bedeutung. Lassen Sie sich nicht entmutigen, das wird schon.

Freundliche Grüße

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3 Antworten

MJapWtalam 10.12.2018 | 11:27
vielen Dank. Die Info, das die DRV einen EGZ zur Verfügung stellt, habe ich bereits durch den Arbeitsvermittler des Arbeitsamtes bekommen. Aber den Termin beim Berater werde ich machen.
Peteram 10.12.2018 | 11:11
Hallo,am besten so schnell wie möglich einen Termin mit ihrem Berater/in von der DRV machen.Ob Sie sofort eine neue Maßnahme bekommen wage ich zu bezweifeln,eventuell bekommen Sie einen Eingliederungszuschuss(greift dann wenn sie eine Stelle haben). Gruss Peter
???am 10.12.2018 | 11:59
Für mich stellt sich als erstes die Frage, ob Sie Ihren erlerntem Beruf überhaupt noch ausüben dürfen. Wenn es sich dabei um den Beruf handelt, aufgrund dem Ihnen LTA bewilligt wurde, geht da gar nichts. Falls Sie zuletzt nicht in Ihrem Ausbildungsberuf gearbeitet haben, sollte bereits im Beratungsgespräch mit Ihnen darüber geredet worden sein, ob Sie wieder im Lehrberuf arbeiten können. Je nach Beruf und vergangener Zeit ist eine Auffrischung natürlich unterschiedlich aufwändig und nicht immer sinnvoll.
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