Hallo zusammen,
habe gerade dieses Forum gefunden und hoffe, dass mir jemand mit meiner Frage weiterhelfen kann.
Gestern habe ich bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Berufliche Reha gestellt, da ich aus psychischen Gründen nicht mehr in der Lage bin, meinen Beruf auszuführen.
Da ich in der Vergangenheit auch ein Alkoholproblem entwickelt habe, gehe ich seit einiger Zeit in die Suchtberatung. Geplant war, dass ich dort eine ambulante Therapie im Rahmen einer Medizinischen Rehabilitation für Abhängigkeitskranke mache.
Heute hat die Therapeutin gesagt, dass wir den Antrag auf Medizinische Reha bald bei der RV einreichen sollten.
Ich würde aber lieber abwarten, bis ich den Bescheid bzgl. der beruflichen Reha habe.
Sie meinte jedoch, dass beides unabhängig voneinander ist und man beides gleichzeitig beantragen könnte.
Die med. Reha wäre ja ambulant und würde nur einmal die Woche abends stattfinden, über ein Jahr hinweg.
Jedoch habe ich die Befürchtung, dass sich der Antrag der med. Reha negativ auf die Entscheidung der Berufl. Reha auswirken könnte.
Weil die hinterher denken, dass ich die berufliche Reha nicht schaffe, da ich ein Suchtproblem habe.
Oder wird das von zwei unabhängigen Stellen geprüft, die jeweils gar nichts von dem anderen Antrag wissen?
Falls jemand sich damit auskennt, würde ihc mich über Antworten sehr freuen :-)