Hallo Kathie1980,
Sie können beide Anträge geleichzeitig stellen. Wenn 2 Anträge (med. Reha und berufliche Reha) gleichzeitig gestellt werden, werden die Gutachter im Verfahren darüber entscheiden, ob es notwendig ist, zunächst die medizinische Reha anzugehen und danach die berufliche Reha durchzuführen. Ausschlaggebend bei dieser Entscheidung wird es sein, ob das eine ohne das andere trotzdem zu dem angestrebten Erfolg führen wird. Über die Entscheidung werden Sie einen Bescheid erhalten.
Sie haben auch die Möglichkeit persönlich bei der Reha-Fachberatung der DRV Ihre Bedenken zu äußern und können dort besprechen, wie es in Ihrem konkreten Fall zu einer für Sie guten Lösung kommen kann. Wenn Sie dann den Bescheid über die Gewährung der Reha-Maßnahme erhalten und nicht mit dem Ergebnis übereinstimmen, können Sie diesen nochmals überprüfen lassen oder Rechtsmittel einlegen.