Hallo, weiß einer wieviel % Gehaltsverlust man akzeptieren muss, bei einer beufl. Neueingliederung über den DRV?
Mache aktuell Teilhabe am Arbeitsleben/ Integrationsmaßnahme und soll was annehmen für 8,50 € /h. Das ist mehr als 50 % weniger als mein Job bevor ich krank wurde. Muss ich so was annehmen? Danke
Sie müssen doch gar nichts. wer von der DRV würde Sie dazu zwingen irgendeinen Job anzunehmen, wenn Sie das nicht wollen?
So gesehen verstehe ich diese Frage im Rentenforum nicht.
Weil man mir damit gedroht hat, meine Teilhabe am Arbeitsleben umgehend zu beenden.
lassen sie sich diese drohung schriftlich geben mit den dazugehörigen begründungen und gestzestexten.
Eine feste Quote, welche Einkommenseinbuße im Rahmen von LTA hinzunehmen ist, gibt es nicht. Hier geht es nur darum, dass Sie am Ende einen gesundheitlich passenden Arbeitsplatz haben. Es kann sogar eine Einkommenserhöhung rausspringen, wenn Sie z.B. durch eine Techniker-Ausbildung am Ende höher qualifiziert sind als vorher.
Das von Ihnen geschilderte Problem tritt vor allem bei sog. Praktikumsmaßnahmen auf, also wo über Praktika ein Arbeitsplatz gefunden werden soll. Da hier häufig es sich um Arbeitsplätze im an-/ungelernen Bereich handelt, sind die zu erwartenden Löhne entsprechend gering. Vor allem Facharbeiter müssen dann mit Einkommenseinbußen rechnen. Allerdings wird dies normalerweise bereits im Vorfeld angesprochen, da es keinen Sinn macht, jemanden mit deutlich höheren Lohnvorstellungen in eine solche Maßnahme zu schicken.
Wie war das bei Ihnen? Wurde über das Thema zu erwartender Lohn gesprochen? Haben Sie realistische Aussichten, innerhalb Ihrer Maßnahme noch eine besser bezahlte Arbeit zu finden?
Das sind wohl die maßgeblichen Fragen, ob ein Abbruch aufgrund Ihrer "Arbeitsplatz-Verweigerung" möglich ist.
Netto-Löhne unter 1.975 Euro sind unzumutbar:
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2071144
Wer hat schon mal einen Richter gefunden, der erklären kann, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte ?
Alle Richter in Deutschland haben einen Eid geschworen, die Bewohner dieses Landes vor Hartz IV-Anhängern zu schützen.
Ausweislich §§ 38, 39 DRiG ist allen Richtern untersagt, Aussagen zu verbreiten, die den Eindruck erwecken könnten, Hartz IV könne verfassungs-konform sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__39.html
"Ich habe nicht gewusst, dass der Hartz IV-Verordnungs-Geber lügt", soll bei Richtern wie gehen können ?
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2004/0201-0300/0206-04.html
Der Hartz IV-Gesetzgeber hat Richtern die Aufgabe zugewiesen, Rechtsprechung als Scharlatanerie zu präsentieren.
Dieser Aufforderung kommen viele Richter bereitwillig nach, wobei sich dann die Frage aufdrängt, wer Richter dazu zwingt, bei so etwas mitzumachen ?
Fast allen Richtern ist nicht aufgefallen, dass bei Regelsatz / Regelleistung (2005 - 2010) die falsche EVS-Referenz-Gruppe als Basis für den Zahlen-Kram genommen wurde, denn der Gesetzgeber hatte "Haushalte" vorgegeben, ausgewertet wurde aber stattdessen "Ein-Personen-Haushalte".
Ab 2011 hat der Gesetzgeber mit § 3 Abs. 2 Nr. 4 RBEG grundsätzlich ausgeschlossen, dass es überhaupt eine gesetzes-konforme EVS-Auswertung geben kann, weil "Anspruch" bei EVS überhaupt nicht erhoben wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/rbeg/__3.html
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__27a.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Herr Z.
@Experte
das Gespräch zu finden ist nicht einfach, ich habe mittlerweile den 3.Rehaberater und ich bin nicht umgezogen. Was der 1. gut fand, hat der 2. nicht realistisch empfunden und der 3. hat ganz neue Ideen. Man kommt sich vor wie ein Springball.
@adel
das war eine gute Idee, habe es den sogenannten Trainern mitgeteilt und schon war das Thema vom Tisch (erstmal)