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Experten-Antwort

BeruflicheReha oder weiter EU-Rente?

von sitonia07.06.2012 | 11:03
1886 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit meiner Krebsdiagnse vor 5 Jahren erhalte ich volle EU-Rente.Jetzt habe ich die Weiterzahlung beantragt und muß zum Gutachter.Habe bisher keine schulmedizinischen Maßnahmen in Anspruch genommen, obwohl ich "Todesdiagnose" hatte, lebe mit strenger Disziplin bei Ernährung und werde homöopathisch behandelt.Ich fühle mich nicht in der Lage mehr als 2-3 Stunden zusammenhängend pro Tag zu arbeiten, außerdem käme auch mein ganzer geregelter Tagesablauf bezüglich Ernährung d.urcheinander. Bei Ablehnung der Weiterzahlung hätte ich mit übe 50 Jahren und nach 5 Jahren Krankheit eigentlich keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt für evtl.3 Stunden zu arbeiten und meinen Lebensunterhalt zu verdienen.Kann ich nun darauf hoffen, dass der Arbeitsmarkt für mich als verschlossen gilt, falls ich für ein paar Stunden arbeitsfähig eingestuft werde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sitonia,

diese Frage können wir leider hier im Forum nicht beantworten, da jeder Einzelfall ganz individuell medizinisch zu beurteilen ist. Die sogenannte Arbeitsmarktrente wäre eine Möglichkeit, wenn Ihr Leistungsvermögen auf 3 bis unter 6 Stunden eingeschätzt wird und der Arbeitsmarkt für Sie als verschlossen gilt - ob das so ist, kann jedoch niemand vorhersagen.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld bis zur Entscheidung des Rententrägers...

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Jockelam 07.06.2012 | 12:39
Hallo Sitonia, natürlich können Sie darauf hoffen, aber ob es auch eintreten wird, kann in diesem Forum niemand vorhersagen. Denkbar wäre auch, dass Sie weiterhin als voll erwerbsgemindert eingestuft werde. Es kann aber auch das Gegenteil eintreten, nämlich dass Sie als voll leistungsfähig eingestuft werden. Und: auf Ihre Ernährungsgewohnheiten kann und wird dabei sicherlich keine Rücksicht genommen, das würde auch etwas zu weit führen. Letztlich können Sie nunmehr nur abwarten; jegliches Spekulieren bringt nix.
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