Eine stufenweise Wiedereingliederung kann seitens der Rentenversicherung nur gefördert werden, wenn Sie im Vorfeld arbeitsunfähig aus einer medizinischen Rehabilitation entlassen worden sind.
Unabhängig davon können Sie natürlich, wie bereits von „???“ beschrieben, in Absprache mit Ihrem Arbeitsgeber versuchen, Ihre Beschäftigung teilweise wieder aufzunehmen. Das erzielte Einkommen müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Dieser prüft, ob damit die Hinzuverdienstgrenzen überschritten sind und die Rente ggf. nur noch als Teilrente oder gar nicht mehr zu leisten ist. Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen finden Sie in Ihrem Rentenbescheid.