Als Zeiten einer Berufsbildung sind alle Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen anzuerkennen, die für eine tatsächliche (echte) Berufsausbildung gezahlt worden sind. Ausbildungen, die mit einer Zahlung von vollem Entgelt verbunden sind, sind jedoch nicht als Zeiten der Berufsausbildung zu berücksichtigen. Da Sie wie Sie schildern "neben Ihrer Arbeit" die Facharbeiterausbildung fortgesetzt haben,kann eine zusätzliche Anerkennung einer Berufsausbildung aufgrund des Bezuges von vollem Lohn nicht anerkannt werden.