Hallo Stoffel84,
grundsätzlich liegt bei dualen Studiengängen ab 2012 wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vor.
Es handelt sich um Zeiten einer beruflichen Ausbildung. Zunächst einmal erfolgt eine Errechnung von Entgeltpunkten, die sich aus den tatsächlich während der Ausbildung versicherten Entgelten ergeben. Für maximal 3 Jahre wird geprüft, ob neben diesen Entgeltpunkten noch weitere Zuschläge an Entgeltpunkten zu ermitteln sind.
Dies wird in § 74 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt.
Ihre Studiendauer können Sie im Rahmen einer Kontenklärung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nachweisen.