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Experten-Antwort

Berufsausbildungsbeginn fehlt im SV-Buch der DDR

von inespanzie05.05.2020 | 21:54
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, in meinem SV-Buch beginnt der erste Eintrag am 1.9.1976 obwohl die Ausbildung zur Agrotechnikerin am 1.9.1974 begonnen habe!In meinem Rentenbescheid bekam ich die Zeit vom 2.9.1974-31.8.1976 nicht als Beitragszeit anerkannt da weder die Versicherungsunterlagen Beiträge bescheinigt sind noch die Beitragszahlung glaubhaft erscheint! Ich habe mein Abgangszeugnis der 8.Klasse und mein Facharbeiterzeugnis mit Qualifizierungspass zum führen eines Mähdrescher,Traktor,LKW u.s.w zum Nachweis der 3 jährigen Ausbildung eingereicht.Das Lehrgeld vom 1.9.76 bis 18.5.77 ist ja im SV Buch! Leider habe ich von meiner Mutter den Lehrvertrag nicht bekommen, da sie den in Aufbewahrung hatte. Ich habe alles versucht!Im Internet konnte ich nichts über diesen Beruf mit 3 jähriger Ausbildung finden! Zu DDR-Zeiten gab es nach Schulabschluss entweder sofort danach die Möglichkeit ohne Ausbildung zu arbeiten oder eine Ausbildung zu machen.Nichts zu tun wurde bestraft und eine Ausbildung innerhalb von 9 Monaten gab es auch nicht!Trotz Schwangerschaft habe ich die Ausbildung erfolgreich beendet und kämpfe nun mit 60 Jahre um diese 2 Jahre.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Inespanzie,

Liegen keine Nachweise vor, können Beitragszeiten in der ehemaligen DDR grundsätzlich auch anerkannt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass ein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erzielt wurde und davon entsprechende Beiträge gezahlt worden sind. Beitragszeiten sind dann glaubhaft, wenn ihr Vorliegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen überwiegend wahrscheinlich ist. Die Grundsätze zur Glaubhaftmachung, finden Sie in der Rechtlichen Anweisung der Deutschen Rentenversicherung zu § 286b SGB VI https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0276_300/gra_sgb006_p_0286b.html.

Ihr Rentenversicherungsträger hat offensichtlich eine Beitragszahlung als nicht ausreichend glaubhaft eingestuft. Welche Gründe zu dieser Einschätzung geführt haben, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

W°lfgangam 05.05.2020 | 22:22
Hallo inespanzie, okay, wenn 'Lehrgeld' gezahlt worden ist, dann ist es auch Pflichtbeitragszeit mit der Zusatzkennzeichung 'berufliche Ausbildung' im Rentenkonto = Pflichtbeitragszeit > obwohl die Ausbildung zur Agrotechnikerin am 1.9.1974 begonnen habe! Wie alt waren Sie damals/Geburtsdatum, als diese Zeit endete? Wenn es noch vor dem 17 Lbj. gewesen ist/diese Zeit davor/oder sogar danach endete, ist es eine rein schulische (Fachschul-)Ausbildung. Diese würde auch im Westen (nebenbei: in keinem Land der Erde) als Rentenzeit vor dem 17. Lbj. anzurechnen sein ...insofern wäre der Wille 'ich will diese Zeit auch in meinem Rentenkonto haben' gänzlich zwecklos, da schulische Ausbildungszeiten (ohne Lehrgeld/Beitragszeiten) per Gesetz vor dem 17. Lbj. schlicht keine Rentenzeiten sind. Ergänzen Sie Ihre Frage um Zeit/Geburtsdaten, dann können Sie auf eine gezieltere Antwort hoffen. Da Sie aber bereits eine Kontenklärung zur Erfassung/Bewertung dieser Zeit hinter sich haben, wird die DRV auch zur richtigen Einschätzung = ist keine anrechenbare Rentenzeit, gekommen sein ...nachfragen dürfen Sie trotzdem/wieso/warum ;-) Gruß w.
inespanzieam 05.05.2020 | 23:19
Hallo, es war eine reine Berufsausbildung die ich mit 14 Jahren begonnen habe mit Lehrgeld und mit 17 Jahren beendet habe. Das ich dafür diese Rentenpunkte bekomme weiß ich bereits. Es geht lediglich um den fehlenden Eintrag im SV-Buch! Ich bin 60 geboren. inespanzie
Galgenhumoram 06.05.2020 | 06:44
Wie sagt der Volksmund so schön: Pech gehabt! Es wurde in der Vergangenheit lang und breit über die Aufbewahrungsfristen für alte DDR-Unterlagen berichtet und geschrieben. Wer sich zeitnah um seine Kontenklärung bemüht hätte, hätte auch noch in den Nachfolgebetrieben zumindest eine Chance gehabt. Wie wäre es denn ohne die Eintragungen im alten System gewesen? Sicher hätte es auch da Probleme gegeben. Anders als im Westen, wo Anfang der 70er Jahre nach und nach auf EDV umgestellt wurde, ist der SVA der DDR mit all seinen Eintragungen bzw. Nichteintragungen der absolute Nachweis. Sorry, aber vor 30 Jahren okay vor 25 Jahren waren Sie noch ein junger Hüpfer, der sich vermutlich sogar mit Erfolg, um seinen Kram hätte kümmern können/müssen. So hat die Zeit leider schade gegen Sie gearbeitet.
inespanzieam 06.05.2020 | 07:10
Hallo, ich war mir halt sicher, dass ein Facharbeiterzeugnis ausreicht und die Qualifizierungen als Nachweise gelten! Nach der Flucht sind wir froh gewesen noch die SV Bücher zu bekommen und hatten zu dieser Zeit ganz andere Probleme! Jetzt habe ich daraus gelernt! Eine Urkunde oder Zeugnis ist nichts Wert :(
inespanzieam 06.05.2020 | 17:27
Vielen Dank für die Antwort, ich werde jetzt zur Glaubhaftmachung alles mögliche versuchen und wie ich heute von meiner Schwester am Telefon erfahren habe, gibt es auch noch aus früheren den LPG Vorsitzenden der mir weiter helfen möchte :) LG inespanzie
Warum `?am 06.05.2020 | 21:42
Aber irgendeinen Grund muss es ja gegeben haben, warum erst später die Zeit eingetragen wurde. Wissen Sie das noch , wenn nicht warum nicht ? Es muss einem damals doch schon komisch vorgekommen sein, warum erst ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Eintragung erfolgt. Und nochmal zur Klarstellung : Dass Sie eine Ausbildung gemacht haben, glaubt man Ihnen, es geht darum, ob Sie nur in der Schule waren oder auch Entgelt vom Betrieb erhalten haben. Und diese Entgeltzahlung muss glaubhaft gemacht werden. Und dagegen spricht , dass erst später eine Eintragung erfolgte. Das ganze ist vergleichbar mit einer Ausbildung auf der richtigen Seite Deutschlands vor 1973. Wenn da die Zeit erst später in die Versicherungskarte eingetragen wurde, spricht auch das gegen eine Beitragszahlung. Oder wenn eine Zeit ab 1973 nicht gemeldet wurde, dann ist auch erstmal davon auszugehen, dass keine Beitragspflicht bestand.
W°lfgangam 07.05.2020 | 20:47
Zitat von Warum `? anzeigenausblenden
...DAMALS?! - als Teeny ohne *Sackhaare war bestimmt das erste was einen wirklich interessierte/komisch vorkam, dass keine 'Eintragung' im SV-Ausweis vorlag, oder - analog im W - dafür kein Eintrag in der ersten VK gestanden hat ;-)))) Damals eben ...HEUTE bewertet man das anders, wie Sie auch, hilft aber nicht wirklich weiter – außer, dass die ergiebigen Haare um die flauschigen Bälle nunmehr grau geworden sind *g Mit einer vielleicht möglichen 'Glaubhaftmachung' geht @inespanzie den richtigen/letzten Weg, das noch korrigierend in seinen Versicherungsverlauf einbauen zu können. Gruß w.
Oh Gottam 08.05.2020 | 06:21
Aber irgendeinen Grund muss es ja gegeben haben, warum erst später die Zeit eingetragen wurde. Wissen Sie das noch , wenn nicht warum nicht ? Es muss einem damals doch schon komisch vorgekommen sein, warum erst ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Eintragung erfolgt. Und nochmal zur Klarstellung : Dass Sie eine Ausbildung gemacht haben, glaubt man Ihnen, es geht darum, ob Sie nur in der Schule waren oder auch Entgelt vom Betrieb erhalten haben. Und diese Entgeltzahlung muss glaubhaft gemacht werden. Und dagegen spricht , dass erst später eine Eintragung erfolgte. Das ganze ist vergleichbar mit einer Ausbildung auf der richtigen Seite Deutschlands vor 1973. Wenn da die Zeit erst später in die Versicherungskarte eingetragen wurde, spricht auch das gegen eine Beitragszahlung. Oder wenn eine Zeit ab 1973 nicht gemeldet wurde, dann ist auch erstmal davon auszugehen, dass keine Beitragspflicht bestand.
Die richtige Seite Deutschlands? Gott, was tummeln sich hier für geistig Minderbemittelte!
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