Bei Rentenbeginn vor 01.01.2009 sind bei der Rentenberechnung die ersten 36 Kalendermonate immer beitragsgeminderte Zeiten für eine Berufsausbildung zu erfassen. Damit fehlen diese konsequenterweise bei der Ermittlung der zusätzlichen EP bei geringem Arbeitsentgelt vor 1992.
Diese 36 KM werden ab 01.01.2009 nur noch dann bewertet, wenn eine tatsächliche Berufsausbildung gemacht wurde. In der Übergangszeit (bis 31.12.2008) werden diese fiktiven Berufsausbildungszeiten auf Null abgeschmolzen (bei Ihnen noch 14,06%). Die tatsächlichen 25 KM wurden also voll erhöht und die restlichen 11 mit 14,06% erhöht. Nach dieser Darlegung wurde alles richtig berechnet.