Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berufsausbildungszeiten (Rüge des BVA im JB 2009

von Erhos22.08.2010 | 12:12
3353 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
S.g.D.u.H.,habe S.58 aus dem JB 2009 des BVA (Zeiten der Berufsausbildung) aufmerksam gelesen und möchte einen Expertenrat,an welcher Stelle ich das im Rentenbescheid,außer im Versicherungsverlauf,Anl.2, nachvollziehen kann.L.G.Erhos

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Schauen Sie doch mal eine Anlage weiter. In der Anlage 3 finden Sie die Entgeltpunkt-Berechnung. Dort ist Ihre Zeit der Berufsausbildung nochmals aufgeführt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ob Zeiten der Berufsausbildung bereits berücksichtigt wurden, ist aus der Anlage 3 im Rentenbescheid oder der Rentenauskunft zu entnehmen. Wurden diese Zeiten bislang nicht berücksicht, sind dem Rentenversicherungsträger entsprechende Nachweise zu übersenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

LSam 22.08.2010 | 21:34
Im Prüfbericht wird von 10% feherhafter Bescheide gesprochen, die geprüft wurden, ist ja immerhin beachtlich viel. . Auch wenn, wie User ".-." meint, auf Rechtsänderungen aufmerksam gemacht wird, dann ist das nur die eine Seite der Medaille. Woher soll bitte der Betroffene wissen, dass eine fehlerhafte Erfassung seiner beruflichen Ausbildungszeit vorgenommenb wurde? . Der erfasste Wert des letzten Jahres im Konto und im Bescheid 'Versicherungsverlauf' stimmt mit den Angaben der Arbeitgeberbescheinigung überein, da gibt es doch eigentlich keinen Grund an der Richtigkeit der Berechnung zu zweifeln oder?. . Nur der sich in der Materie Auskennende kann nachvollziehen, dass die Erfassung des Wertes im letzten Jahr der beruflichen Ausbildung eigentlich hätte aufgeteilt werden müssen, nämlich in einen Zeitraum mit Verdiensten laut Lehrvertrag bis zum Tag im Monat der Prüfung bzw. Beendung der Lehre und den Rest als Differenz aus der Jahresmeldung. . Nur so wären Benachteiligungen vermieden worden. . Und die, die es eigentlich richtig hätten machen müssen, nämlich die Sachbearbeitung, haben es schlechterdings eben in 10% der Fälle zum Nachteil der Betroffenen nicht gemacht.
xyzam 23.08.2010 | 14:40
Wären Sie Spätaussiedler aus Russland, in den 80ern, mußten sie einfach mündlich glaubhaft machen, daß Sie 20 Jahre schwer gearbeitet haben. Njet Papiere ! Njet Nachweise ! Das schöne daran: Jetzt gehen die Russen wieder zurück in ihre echte Heimat, mit deutscher Rente versteht sich. Der Deutsche Renten-Michel, der 40 Jahre für Deutschland gebuckelt hat, kann sich deshalb und wegen alle den anderen Lasten, die ausschließlich auf die Arbeitnehmer abgewältzt wurden, zukünftig nicht mal mehr einen Urlaub am Bodensee leisten.
-_-am 22.08.2010 | 17:07
Vermutlich meinten Sie den Tätigkeitsbericht 2009 http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_115/nn_1046108/DE/Publi… Was wollen Sie denn nachvollziehen, von dem, was das Bundesversicherungsamt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund offenbar festgestellt hat? Meinen Sie die Aufteilung der Entgelte im letzten Jahr der Berufsausbildung? Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass alles richtig ist, senden Sie die Lohnnachweise aller Ausbildungsmonate (bis zum Prüfungsmonat) im letzten Jahr ein. Dann speichert die Sachbearbeitung die "echten" Entgelte. Da nur ein verschwindend geringer Teil der Versicherten diesen Nachweis tatsächlich führen kann, ist eine Aufteilung fast immer mit einer möglichen Fehlerquote behaftet. Der eigentliche "Scherz" beginnt bei der vorausgegangenen völlig unsinnigen Gesetzgebung, die eine aufwändige erneute Überarbeitung bereits geklärter Versicherungskonten bedingt, die in vielen Fällen keine oder ausgesprochen geringe Auswirkungen hat. Die im Tätigkeitsbericht plakativ herausgestellten 40,- € bei der Monatsrente beziehen sich auf die völlig fehlende Kennzeichnung von Zeiten der Berufsausbildung. "Die Speicherung von Zeiten der Berufsausbildung kann ohne weiteres den monatlichen Zahlbetrag um mehr als 40 € erhöhen." Jeder Versicherte wird aber seit Jahren auf den Sachverhalt der geänderten Gesetzgebung, oft mehrfach, hingewiesen bzw. in den Formularen abgefragt. In der überwiegenden Zahl der fehlenden Kennzeichnung wird der Nachweis allerdings vom Versicherten nicht oder erst nach wiederholter Aufforderung vorgelegt. Der Nachtrag ist jederzeit möglich und spätestens bei der Rentenantragstellung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wird noch einmal nach den Zeiten der Berufsausbildung ausdrücklich gefragt.
Heinericham 23.08.2010 | 08:35
Zitat von LS anzeigenausblenden
In den Rechtsänderungsvordrucken wird gefragt, ob eine Berufsausbildung absolviert wurde. Es wird nicht gefragt ob Zeiten der Ausbildung im Konto fehlen. Wenn diese Frage im Antrag oder im Rentenantrag verneint wird, muss die Rentenversicherung davon ausgehen, dass keine Berufsausbildung gemacht wurde.
xyzam 23.08.2010 | 18:10
Das schöne daran: Jetzt gehen die Russen wieder zurück in ihre echte Heimat, mit deutscher Rente versteht sich.
Die FRG-Anteile der Rente werden nicht in die Russische Föderation gezahlt! (nach Rumänien allerdings schon...!)
Was ist FRG-Anteil ? Vor Jahren habe ich gelesen, daß es so läuft. Die Russen mußten sogar in Russland unterschreiben, daß sie auf samtliche russische Rentenansprüche verzichten, wenn sie nach Deutschland gehen. Spätaussiedler, wohlgemerkt. Ich wohne in einem Stadteil mit sehr vielen Russen. Wir haben sogar einen großen russischen Supermarkt. Die gehen alle wieder heim, weil sie in Russland inzwischen bessere Chancen haben als hier. Ja, da hats auch Rumänen drunter. Vor Jahren habe ich mal für einen übergesiedelten Rumänen gearbeitet. Die ganze Familie kam mit. Das Haus dass die damals kauften vom Begrüßungsgeld, haben sie inzwischen wieder verkauft und sind zurück. Mit dem Geld haben sie jetzt in Rumänien für den Rest ihres Lebens ausgesorgt. Wir haben uns oft unterhalten und mir erzählten sie daß ihre ganze Biografie erstunken und erlogen war. Erzählen ist gut, mehr gestikulieren, denn sie konnten so gut wie kein Deutsch. So sieht nämlich die Realität aus, die die Leute in Berlin überhaupt nicht registrieren.
Stefannnam 27.08.2010 | 23:06
Zitat von xyz anzeigenausblenden
FRG-Anteile sind die Anteile der Rente die aus nicht in Deutschland zurückgelegten Beitragszeiten (z.B. in Russland gearbeitet ) berechnet werden. Und dieser Anteil wird nicht ins außereuropäische Ausland (z.B. Russland) gezahlt. Wenn also "die Russen" wieder nach Russland heimkehren , würden Sie nur eine Rente in der Höhe bekommen für die sie auch eingezahlt haben. Und entgegen Ihrer Meinung ist es absolut unüblich un sehr sehr selten (gewesen) dass keine Nachweise vorgelegt wurden sondern nur Zeugenerklärungen. Die FRG-Anteile der Rente werden nicht in die Russische Föderation gezahlt! (nach Rumänien allerdings schon...!)
Was ist FRG-Anteil ? Vor Jahren habe ich gelesen, daß es so läuft. Die Russen mußten sogar in Russland unterschreiben, daß sie auf samtliche russische Rentenansprüche verzichten, wenn sie nach Deutschland gehen. Spätaussiedler, wohlgemerkt. Ich wohne in einem Stadteil mit sehr vielen Russen. Wir haben sogar einen großen russischen Supermarkt. Die gehen alle wieder heim, weil sie in Russland inzwischen bessere Chancen haben als hier. Ja, da hats auch Rumänen drunter. Vor Jahren habe ich mal für einen übergesiedelten Rumänen gearbeitet. Die ganze Familie kam mit. Das Haus dass die damals kauften vom Begrüßungsgeld, haben sie inzwischen wieder verkauft und sind zurück. Mit dem Geld haben sie jetzt in Rumänien für den Rest ihres Lebens ausgesorgt. Wir haben uns oft unterhalten und mir erzählten sie daß ihre ganze Biografie erstunken und erlogen war. Erzählen ist gut, mehr gestikulieren, denn sie konnten so gut wie kein Deutsch. So sieht nämlich die Realität aus, die die Leute in Berlin überhaupt nicht registrieren.
LSam 30.08.2010 | 16:17
. Stimmt leider so nicht immer. . Weder in Anlage 2 noch in Anlage 3 steht etwas von beruflicher Ausbildung, aber in Anlage 4, meistens auf Seite1, wenn keine BÜZ vorhanden ist, sind Zeiten beruflicher Ausbildung aufgelistet, unterteilt in größer gleich 0,0833 und kleiner 0,0833. . Da ist wohl die Frage erlaubt, warum man nicht in Alage 2 diesen Sachverhalt darstellt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026