Hallo,
mein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung ist avisiert) wurde dem Grunde nach bewilligt. Dieses erst im Widerspruchsverfahren, d.h. nach einem Gutachten, dass die DRV beauftragt hat. Jetzt soll ich eine Berufsfindung und Arbeitserprobung machen. Der Grund ist der, dass die für mich zweckmäßige Leistung herausgefunden werden soll, d.h. meine berufliche Eignung festzustellen ist.
Meine Frage: Geht es in der Berufsfindung und Arbeitserprobung jetzt wirklich nur um das "Wie" der bereits bewilligten LTA, oder kann es sich hier auch neuerlich um das "Ob" drehen. Der Antrag ist, wie gesagt, dem Grunde nach bewilligt, trotzdem mache ich mir Sorgen, dass nach der Berufsfindung möglicher Weise gesagt wird ich soll einfach wieder in meinen alten Beruf zurück. Worum geht es genau in der Berufsfindung und Arbeitserprobung?
Ein schönes Wochenende
Lothar