Auch für eine Maßnahme zur "Abklärung der beruflichen Eignung / Arbeitserprobung" werden selbstverständlich Reisekosten übernommen. Bitte wenden Sie sich wegen Einzelheiten / Fragen / Unklarheiten an den Träger, der die Leistung bewilligt hat (Telefon-Nr. auf dem Bewilligungsbescheid) oder auch an den für Sie zuständigen Rehabilitations-Fachberater.