Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Berufsgenosschaft/Hinterbliebenenrente

von Lea16.08.2008 | 14:07
3762 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Mein Vater ist vor kurzem verstorben. Er bekam eine gesetzliche Rente und eine Betriebsrente, für die er auch privat eingezahlt hat. Jetzt wurde von der Berufsgenossenschaft eine Berufskrankheit anerkannt. Jetzt bekommt meine Mutter von der Berufsgenossenschaft eine Hinterbliebenenrente. Wird die gesetzliche Rente, die sie von meinem Vater bekommt, mit der Hinterbliebenenrente verrechnet? Und muss sie die Betriebsrente, von der sie eventuell auch einen Teil weiterbekommt bei der Berufsgenossenschaft angeben? Danke!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Lea,

es gibt eine Verknüpfung mit Berufsgenossenschaft als Unfallträger und dem Rentenversicherungsträger, aber nicht mit dem Träger der Betriebsrente. Werden Renten aus der Unfallversicherung und aus der Rentenversicherung gezahlt, dürfen Sie einen Grenzbetrag ( 70% des Jahresarbeitsverdienstes ) nicht überschreiten. Sollte dies der Fall sein, wird der übersteigende Betrag, von der Rente aus der Rentenversicherung abgezogen. Für Ihrem Fall bedeutet das, dass es vermutlich eine Verrechnug zwischen der Rentenversicherung und der Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft geben wird, da anscheinend schon die Rente aus der Rentenversicherung bewilligt wurde und die Nachzahlung der Unfallversicherung noch aussteht. Über alle Aktivitäten werden Sie bzw. Ihre Mutter von den einzelnen Trägern per Bescheid unterrichtet.

9 Antworten

Unfall-Hinterbliebenenrenteam 16.08.2008 | 15:40
Die Unfallrente der Berufsgenossenschaft wird nach § 93 SGB VI auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Das hat jedoch nicht in jedem Fall eine Minderung der Rente zur Folge. Angeben muss man den Bezug der Unfallrente auf jeden Fall.
Leaam 17.08.2008 | 12:02
Die Deutsche Rentenversicherung und auch die Berufsgenossenschaft sind schon informiert. Muss man bei der Berufsgenossenschaft auch die Betriebsrente angeben? Und warum möchte die Berufsgenossenschaft Auskünfte über Zinserträge und Mieteinnahmen? Meiner Meinung nach sind das private Einkünfte, die doch mit der Rente nichts zu tun haben.
Albert Heidenam 17.08.2008 | 15:25
Meine Frau ist am 21.12.1985 verstorben,habe ich einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.Das Gehalt diehnte den Familieunterhalt.
Agnesam 17.08.2008 | 19:05
Hallo Albert, da Ihre Frau vor dem 1.1.1986 verstorben ist, gilt das damals geltende "alte" Hinterbliebenenrecht. Danch hatte ein Witwer nur dann einen Anspruch auf Witwerrente, wenn die Verstorbene den überwiegenden Unterhalt der Famile bestritten hatte. Ein "beitragen" zum Familienunterhalt reicht nicht aus. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass dieser überwiegende Unterhalt im letzten Jahr vor dem Tode geleistet worden ist. Agnes
Rosannaam 18.08.2008 | 09:25
Hallo Lea, auch bei der Unfallhinterbliebenenrente wird Einkommen angerechnet (wie bei der Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung). Vermutlich handelt es sich um eine Hinterbliebenenrente nach neuem Recht. Es wird deshalb wohl auch Einkommen aus Miete, Zinseinkünfte etc. angerechnet (§ 65 Abs. 3 SGB VII). Sie können sich bezüglich der anrechenbaren Einkommen bei der Berufsgenossenschaft erkundigen. MfG Rosanna.
Rosannaam 18.08.2008 | 11:14
Hallo Expertin, Sie vergaßen aber zu erwähnen, dass auch auf die Unfallhinterbliebenenrente Einkommen (hier vermutlich eben diese Betriebsrente) anzurechnen ist (s. meinen obigen Beitrag)! Das hat mit der "Verknüpfung" von Unfall- und Rentenversicherungsträger nichts zu tun. MfG Rosanna.
Leaam 18.08.2008 | 11:51
Guten Tag Expertin und Rosanna, also muss man bei der Berufsgenossenschaft die Betriebsrente angeben? Danke für die Hilfe! Lea
Rosannaam 18.08.2008 | 11:54
OB Sie die Betriebsrente angeben müssen, ergibt sich aus den Formularen für die Beantragung der UV-Hinterbliebenenrente. Evtl. auch die Zinseinkünfte, wie in Ihrem 1. Beitrag aufgeführt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei der Berufsgenossenschaft telefonisch nach. Ich kann Ihnen hierzu leider nicht mehr sagen. MfG Rosanna.
Leaam 20.08.2008 | 22:29
Meine Mutter hat jetzt bei der Berufsgenossenschaft telefonisch nachgefragt. Sie muss die Betriebsrente von meinem Vater nicht angeben. Danke für alle Antworten!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026