Hallo Lea,
es gibt eine Verknüpfung mit Berufsgenossenschaft als Unfallträger und dem Rentenversicherungsträger, aber nicht mit dem Träger der Betriebsrente. Werden Renten aus der Unfallversicherung und aus der Rentenversicherung gezahlt, dürfen Sie einen Grenzbetrag ( 70% des Jahresarbeitsverdienstes ) nicht überschreiten. Sollte dies der Fall sein, wird der übersteigende Betrag, von der Rente aus der Rentenversicherung abgezogen. Für Ihrem Fall bedeutet das, dass es vermutlich eine Verrechnug zwischen der Rentenversicherung und der Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft geben wird, da anscheinend schon die Rente aus der Rentenversicherung bewilligt wurde und die Nachzahlung der Unfallversicherung noch aussteht. Über alle Aktivitäten werden Sie bzw. Ihre Mutter von den einzelnen Trägern per Bescheid unterrichtet.