Hallo Jürgen,
das Vorliegen eines Grades der Behinderung von 50 oder höher führt im Rentenrecht zu der Möglichkeit eines früheren Rentenbeginns. Bei Erfüllung der Voraussetzungen (Vorliegen des o.a. Grades der Behinderung und Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren) ist der Bezug einer Rente für schwerbehinderte Menschen möglich.
Für den Geburtsjahrgang 1957 wäre der frühestmögliche Rentenbeginn nach Vollendung von 60 Lebensjahren und 11 Monaten möglich. Dieser Rentenbezug würde eine Minderung i.H.v. 10,8 % beinhalten. Ein abschlagsfreier Rentenbezug wäre nach Vollendung von 63 Lebensjahren und 11 Monaten möglich.