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Experten-Antwort

Berufskrankheit

von Jürgen09.07.2013 | 20:40
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10 Antworten

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Mein Tinnitus wurde jetzt als Berufskrankheit anerkannt. Kann ich jetzt leichter 50% Schwerbeh. bekommen? Welche Vorteile ev. habe ich jetzt? Danke für Auskunft, wenn auch im falschen Forum.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jürgen,

das Vorliegen eines Grades der Behinderung von 50 oder höher führt im Rentenrecht zu der Möglichkeit eines früheren Rentenbeginns. Bei Erfüllung der Voraussetzungen (Vorliegen des o.a. Grades der Behinderung und Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren) ist der Bezug einer Rente für schwerbehinderte Menschen möglich.

Für den Geburtsjahrgang 1957 wäre der frühestmögliche Rentenbeginn nach Vollendung von 60 Lebensjahren und 11 Monaten möglich. Dieser Rentenbezug würde eine Minderung i.H.v. 10,8 % beinhalten. Ein abschlagsfreier Rentenbezug wäre nach Vollendung von 63 Lebensjahren und 11 Monaten möglich.

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9 Antworten

Die blonde Malinam 09.07.2013 | 21:16
Vorteile? Ich würde zunächst mal an die Nachteile denken. Es wird jetzt schwieriger eine Arbeit zu bekommen, wenn du erzählst welche Krankheit du hast und ggf. einen Schwerbehindertenausweis mit mehr als fünfzig Prozent Schwerbehinderung. Solche Leute stellt niemand so gerne ein, da diese dann einen besonderen Kündigungsschutz genießen und sehr schwer wieder los zu kriegen sind. Also zur Freude ist absolut kein Grund.
Jürgenam 09.07.2013 | 22:11
Ich habe einen Arbeitsplatz der immer sehr laut war, nach langem hin und her wurde das anerkannt. Warum soll ich jetzt Nachteile haben, ich bin 56 J. alt und schon 30 J. im Betrieb.
Bertlam 09.07.2013 | 22:23
So einfach ist ein GdB 50 nicht zu bekommen. http://www.gdb-tabelle.de/ Vorteil sind 5 Tage zusätzlichen Urlaub,etwas besserer Kündigungsschutz und ein paar Nachlässe der Eintrittspreise bei diversen Veransraltungen. Gilt natürlich erst ab GdB 50. Stellen Sie einfach den Antrag beim Versorgungsamt und warten Sie den Bescheid ab.
Muttiam 09.07.2013 | 23:15
Bei Berufskrankheit gibts doch meines Wissens auch Geld, zusätzlich zum Gehalt?
Bertlam 09.07.2013 | 23:26
Das ist dann die Baustelle der Berufsgenossenschaft.Die setzt aber die MdE bei Tinnitus unter der Mindestgrenze für eine Rentenzahlung an.Meist nur MdE 10.
=//=am 10.07.2013 | 10:00
Mit 50 % Schwerbehinderung und Erfüllung der Wartezeit von mindestens 35 Versicherungsjahren haben Sie mit 60 J. + 11 Mo. außerdem einen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mit Abschlag) oder mit 63 J. + 11 Mo. (ohne Abschlag).
Tinnitusam 11.07.2013 | 11:17
"Nur" für Tinnitus gibt es bei den Versorgungsämter maximal GDB 30. Ich bin taub und habe Tinnitus der Stärke 4 (größtmögliche Beeinträchtigung) daraus resultierend psychovegitativen Störungen. Das zusammen gibt dann GDB 100.
Altlingam 11.07.2013 | 11:38
Ja man sollte immer die " Psychoschiene " fahren. Dann bekommt sowohl EM-Rente als auch einen hohen GdB. In der Hinsicht ist also eine psychische Erkrankung " das Beste " was einem passieren kann....
Tinnitusam 11.07.2013 | 12:02
Bei beidseitiger Ertaubung bekommt man GDB 80. Den beidseitigen Tinnitus hatte ich bereits vor der Ertaubung. Da hatte ich GDB 30. Nach der Ertaubung wurde das zusammengerechnet und GDB 100 daraus. Wer Tag und Nacht Tinnitus hat, bei dem ist das Innenohr geschädigt, selbst wenn man bei einem Hörtest nichts feststellt. Der Infarkt im Ohr kommt dann irgend wann schlagartig. Bei dem permanenten Lärm kriegt man dann automatisch einen an der Waffel, da braucht man gar nichts zu simulieren.
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