Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Berufskrankheit

von Georgi14.07.2012 | 18:37
2613 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bekomme die Berufskrankheit von der Berufsgenossenschaft anerkannt. In meiner Firma immer Lärm, Feucht und kalt, Tinnitus ist nur noch schwer zu ertragen. Gehe jetzt auf Reha, bin ich befreit von Zuzahlung? Welche Vorteile habe ich jetzt noch? Kann ich früher in Rente? 57 geb.. Bekomme ich jetzt alle Hilfsmittel bezahlt? Vielleicht gibt mir jemand Auskunft. Schönen Sonntag

4 Antworten

KSCam 14.07.2012 | 19:12
Ein Rundumschlag an Fragen mit relativ wenig konkreten Angaben. Eine individuelle Beratung in der nächsten DRV Außenstelle ist anzuraten. Ob Sie zuzahlen müssen hängt davon ab ob Sie während der Reha Lohn erhalten oder schon Übergangsgeld und auch von der Einkommenshöhe. Ob und wann Sie in Rente gehen können hängt vom Gesundheitszustand und von Ihren Versicherungszeiten ab. Die Frage ob Sie "alle" Hilfsmittel gezahlt bekommen, können Sie kaum ernst gemeint haben - Brillen, Zahnersatz, Gehhilfen. Elektrorolli oder was sonst???? Klar Sie kriegen alles! Auch schönen Sonntag
Georgiam 14.07.2012 | 19:24
Ich bin im Beruf, und gehe in Reha. Ich dachte nur bei anerkannter Berufskrankheit ist die Zuzahlung bei Reha immer frei. Mit Hilfsmittel meine ich nur was mit der Krankheit zu tun hat ist frei. Wie hoch ist eine Rente bei Berufskrankheit? Auch zusätzlich zum Arbeitslohn? Gibts diese Rente unbefristet? Danke Ihnen KSC
Claire Grubeam 14.07.2012 | 22:56
Wenn es sich um eine Leistung der Berufsgenossenschaft aufgrund der Berufskrankheit handelt, müssen Sie dort nachfragen. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung lassen Sie sich im Rahmen einer individuellen Beratung bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung erläutern. Dort können Sie auch über die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung beraten werden.
Georgiam 16.07.2012 | 13:59
Danke dem Experten
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026