Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berufskrankheit

von Friedrich17.09.2010 | 20:46
1926 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Melde mich nochmal zu diesem Thema. Bin 56 geb. Berufskrankheit anerkannt, Meine Frage, volle Berufsunf. heißt doch wenn man weniger als 3 Std. arbeiten kann?Wie hoch würde diese Rente sein bei einem jetzigen Anspruch von 1000 Euro? Danke für Antwort. Ist sie so hoch wie die Erwerbsminderungsrente mit 10,8 % Abschlag? KSC ist halt oft sehr aggressiv mit seiner Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Ihrem Beispiel ist die teilweise Erwerbsminderung (unter 3 Std.) bei Berufsunfähigkeit 500,- EUR minus 10,8% minus KV/PV.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

-_-am 17.09.2010 | 21:04
Schwerbehinderung liegt vor, wenn das Versorgungsamt mindestens 50 % GdB anerkennt. Doch mit der Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung hat diese Feststellung nichts zu tun. Schwerbehinderung ist nur im Zusammenhang mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen von Interesse. Lesen Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11950/SharedDocs/de… Die Unfallrente interessiert die gesetzliche Rentenversicherung im Zusammenhang mit der Anrechnungsbestimmung des § 93 SGB VI. Lesen Sie dazu hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Leider lässt Ihre Fragestellung auf erhebliche Informationslücken schließen, so dass die gestellten Fragen hier im Forum kaum befriedigend beantwortbar sind. Sie sollten sich einfach die Zeit nehmen, sich über die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen einer Beratung bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung nach telefonischer Voranmeldung beraten zu lassen. Adressen und Telefonnummern nach Eingabe Ihrer Postleitzahl hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6234/SharedDocs/de/…
KSCam 18.09.2010 | 19:39
Volle Berufsunfähigkeit heißt, dass Sie den erlernten und ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können, heißt aber nicht, dass Sie überhaupt nicht mehr arbeiten können. Wenn man nur noch unter 3 Std arbeiten kann, heißt das, dass man erwerbsgemindert ist. Dies Begriffe sollten nicht laienhaft miteinander verwechselt werden und eine Berufskrankheit ist vielleicht noch einmal etwas anderes. Die Berufsunfähigkeitsrente ist die halbe EM Rente und die ersehen Sie aus Ihrer Renteninformation (nicht vergessen noch 10% KV/PV abzuziehen). In der Renteninfo ist der 10,8% Abschlag bereits abgezogen. Möglicherweise werden Leistungen der BG an der Rente angerechnet. Und weil all dies recht kompliziert ist, wäre es sinnvoll dies in einer persönlichen Beratung zu klären. Wo ich gestern aggressiv war, sehe ich nicht, ich war gestern und bin es doch auch heute ganz brav. (wenn das "sehr aggressiv" ist, ist der Leser vielleicht "sehr empfindlich"? - aber auch das sieht naturgemäß jeder anders :-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026