Hallo Schwiegertochter,
die Feststellung einer Berufskrankheit obliegt dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Hierzu und zu eventuellen Verjährungsfristen können wir als Rentenversicherung leider keine Aussage treffen.
Eine Auflistung der verschiedenen Träger finden Sie z.B. hier:
https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/index.jsp
Abhängig von der Branche, in der Ihr Schwiegervater tätig war, finden Sie auf dieser Webseite Anschriften und Kontaktmöglichkeiten. Dort kann Ihnen sicherlich weitergeholfen werden.
Allgemeine Informationen zum Verfahren, wie eine Berufskrankheit anerkannt wird, können Sie z.B. der Webseite des BMAS entnehmen:
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicherung/Berufskrankheiten/berufskrankheiten.html;jsessionid=AEDEF496A5BB096A3D6FC4282EA1A072.delivery1-replication#docd16940c9-9423-4248-977c-8ac784355b6dbodyText3
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung