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Experten-Antwort

Berufskrankheit - nachträgliche Meldung/ Anerkennung inkl. Entschädigung möglich?

von Schwiegertochter17.01.2022 | 13:44
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wir haben heute erfahren, dass die CLL (Chronische Lymphatische Leukämie) meines Schwiegervaters wieder einen deutlichen Progess hat und evtl. noch eine weitere Krebserkrankung vorliegt. Ich kenne meinen Mann erst seit 2 Jahren und daher zuvor auch nicht die Krankengeschichte meines Schwiegervaters, sonst hätte ich mich früher darum gekümmert. Die Frage ist, ob man das nachträglich als Berufskrankheit anerkennen lassen kann und es Aussicht auf Entschädigung gibt. Der Fall: Mein Schwiegervater arbeitete über viele Jahre als Außendienstler für Spezialklebstoffe. Er hat diese Klebstoffe häufig auch selbst vor der Kunden-Demo getestet. Mein Mann erzählte, dass regelmäßig das ganze Haus nach Lösungsmitteln gestunken hat. Und auch bei den Kunden-Demos war er natürlich in Kontakt damit. Damals war Benzol ein gängiges Lösungsmittel für diese Klebstoffe und auch viele andere potenziell karzinogene Chemikalien wurden verwendet. Er erkrankte vor ca. 20-25 Jahren an der CLL. Er erzählte damals seinem Arbeitgeber nichts von der Erkrankung aus Angst entlassen zu werden. Kurze Zeit später wurden er (und viele andere Mitarbeiter der Firma über 50) mit einer Abfindung entlassen. Danach fand er (auch wegen der gesundheitlichen Einschränkungen) keine neue Arbeit mehr. Kurz darauf kam auch noch ein Prostatakarzinom hinzu und derzeit besteht ein Verdacht auf einen weiteren Tumor im Bauchraum. Gibt es da Verjährungsfristen? An wen können wir uns wenden für weitere Hilfe/ Beratung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schwiegertochter,

die Feststellung einer Berufskrankheit obliegt dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Hierzu und zu eventuellen Verjährungsfristen können wir als Rentenversicherung leider keine Aussage treffen.

Eine Auflistung der verschiedenen Träger finden Sie z.B. hier:

https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/index.jsp

Abhängig von der Branche, in der Ihr Schwiegervater tätig war, finden Sie auf dieser Webseite Anschriften und Kontaktmöglichkeiten. Dort kann Ihnen sicherlich weitergeholfen werden.

Allgemeine Informationen zum Verfahren, wie eine Berufskrankheit anerkannt wird, können Sie z.B. der Webseite des BMAS entnehmen:

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicherung/Berufskrankheiten/berufskrankheiten.html;jsessionid=AEDEF496A5BB096A3D6FC4282EA1A072.delivery1-replication#docd16940c9-9423-4248-977c-8ac784355b6dbodyText3

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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