Hallo Ludwig Nebl,
unter folgendem Link können Sie sich zu diesem Thema eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung herunterladen/ bestellen. Auf den Seiten 38 - 39 ist das Zusammentreffen einer Unfallrente mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erläutert.
Zunächst wird die Summe der beiden Renten unter Berücksichtigung von Freibeträgen ermittelt.
Danach wird der Grenzbetrag i.H.v. 70 % des Jahresarbeitsverdienstes der Unfallversicherung ermittelt und durch 12 geteilt.
Sollte die ermittelte Summe der zusammengerechneten Renten den Grenzbetrag übersteigen, so wird die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung um den übersteigenden Anteil gekürzt.
D.h. dass beide Renten (unter Berücksichtigung der o.g. Freibeträge) in der Summe nicht mehr als 70 % des monatlichen Jahresarbeitsverdienstes der Unfallversicherung betragen können.