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Experten-Antwort

Berufsschutz bei EM-Rente

von Matthias04.11.2019 | 13:52
529 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin vor dem 02.01.1961 geboren. Bei der Reha wurde entschieden, dass ich meinen Beruf unter 3 tgl. ausüben kann. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bin ich über 6 tgl. einsetzbar. Gilt der Berufsschutz aufgrund meines Jahregangs nur für eine Teilerwerbsminderungsrente oder auch für die volle EM-Rente? Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Matthias,

aufgrund Ihres Jahrganges könnte für Sie die Regelung des § 240 SGB VI Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in Betracht kommen. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie auf Ihrem erlernten Beruf oder einem zumutbaren Verweisungsberuf nur noch unter 6 Stunden täglich arbeiten können. Zumutbar ist dabei eine Tätigkeit, die Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht und nach einer drei monatigen Einarbeitung für Sie in Betracht kommt oder eine Tätigkeit, die nicht einen wesentlichen sozialen Abstieg für Sie bedeuten würde. Sollte Ihnen nun eine solche Rente bewilligt werden, könnte, aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes, immer noch eine volle Erwerbsminderungsrente in Betracht kommen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Schorscham 04.11.2019 | 14:01
Da Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig leistungsfähig sind, besteht aufgrund Ihres Alters eventuell Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, sofern die DRV keine zumutbare Verweisungstätigkeit für Sie findet. Und dabei sind die DRV-Mitarbeiter ziemlich einfallsreich, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. MfG
Brunnoam 05.11.2019 | 08:49
Und dabei sind die DRV-Mitarbeiter ziemlich einfallsreich, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.
Und das müssen sie auch sein, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.
Aber dann gibt es auch noch die Gerichte die Schorsch so lange genervt hat bis er seine volle EM Rente erstritten hatte.
Grobiam 05.11.2019 | 12:01
Das dürfte nicht der Fall sein! Bei teilweiser EMR auf Grund von Berufsunfähigkeit kommt eine Arbeitsmarktrente nicht in Betracht, da für alle anderen Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Leistungsfähigkeit vorliegt.
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