Hallo Magda,
bisher gibt es bei Ihnen nicht mal eine Feststellung der EM in irgendeiner Weise (volle/teilweisen/aus BU-Gründen), sondern lediglich eine Aufforderung der KK zur beruflichen Reha nach einer allgemeinen Reha - und auch keine Aufforderung der KK, zur zwingenden Umdeutung in einen EM-Antrag. Wogegen wollen Sie dann widersprechen?
Natürlich können Sie rein formal gegen jede Entscheidung der KK auch Widerspruch einlegen, nur nicht mit dem von Ihnen skizzierten Ablauf/Begründung ...das passt nicht.
> Ich biin derzeit aber noch nicht gesund
Wenn es denn so ist, Ihre behandelnden Ärzte das auch so sehen und Sie weiterhin für au halten, gar für nicht reha-fähig, entgehen Sie vorerst der beruflichen Reha ...temporär.
Sorry Magda, aber Ihre Frage kann hier nicht soz.-med. beantwortet werden, was da in Richtung Reha möglich/nicht möglich ist, zumal das Verfahren jetzt bei der KK anhängig ist und hier nur das Rentenforum ist.
Vielleicht finden Sie da mehr Hilfe:
http://www.krankenkassenforum.de/
Gruß
w.