Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berufsunfähigkeit

von gevoke05.09.2013 | 16:29
1367 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo ins Forum, wir haben heute mit einem Kollegen über diesen Fall diskutiert. Vielleicht bekommen wir hier die Lösung. Rentenart Sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, weil sie berufsunfähig sind. (vor 1960 geboren) Ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht nicht, weil Sie nach unseren Feststellungen eine Erwerbstätigkeit noch mindestens 6 Stunden täglich ausüben können. Maßgeblich für die Beurteilung Ihres Leistungsvermögen ist das Ergebnis der med. Sachaufklärung. Danach sind Sie zwar in Ihrem Beruf und in vergleichbaren Tätigkeiten nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich einsatzfähig. Sie können jedoch unter den üblichen Bedingungen des allgem. Arbeitsmarkt eine Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben. Würde bei täglich genau 6 Stunden Teilzeitarbeit dieser Anspruch verloren gehen ? Vielen Dank für die Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo gevoke,

für den bisher ausgeübten Beruf wurde festgestellt, dass eine Leistungseinschränkung vorliegt, so dass dieser nur noch weniger als 6 Std. täglich ausgeübt werden kann. Aufgrund des Geburtsjahrgangs wurde eine Berufsunfähigkeit festgestellt und eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt.

Das Leistungsvermögen des Versicherten ist jedoch nicht für sämtliche Beschäftigungen eingeschränkt. Andere (z.B. körperlich leichtere Beschäftigungen) können noch mehr als 6 Stunden täglich ausgeübt werden. Daher besteht kein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente.

Somit kann eine andere Beschäftigung auch noch in Voll- oder Teilzeit neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente ausgeübt werden. Hierbei sind jedoch die im Rentenbescheid ausgewiesenen individuellen Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Feliam 05.09.2013 | 16:51
Nein. In allen Berufen, die der allgemeine Arbeitsmarkt hergibt, kann der Mensch noch mind. 6 Stunden arbeiten, also auch 7 oder 8. Die Berufsunfähigkeit bezieht sich nur auf die Leistungsfähigkeit für die zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit, die er allein aus medizinischen Gründen nur noch unter 6 Stunden ausüben kann. Die (halbe) Rente wird also gezahlt, wenn der angegebene Hinzuverdienst nicht überschritten wird.
Sebaam 05.09.2013 | 19:02
Zitat von Feli anzeigenausblenden
Heisst das im Klartext: wäre gevoke Maurer von Beruf, dürfte er nur bis 6 Std/tgl.als Maurer arbeiten, aber er kann 8 Std/tgl. zB. kellnern, und sein Rentenanspruch bleibt bestehen wenn die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird? MfG
??am 05.09.2013 | 19:59
Nein. In allen Berufen, die der allgemeine Arbeitsmarkt hergibt, kann der Mensch noch mind. 6 Stunden arbeiten, also auch 7 oder 8. Die Berufsunfähigkeit bezieht sich nur auf die Leistungsfähigkeit für die zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit, die er allein aus medizinischen Gründen nur noch unter 6 Stunden ausüben kann. Die (halbe) Rente wird also gezahlt, wenn der angegebene Hinzuverdienst nicht überschritten wird.
Heisst das im Klartext: wäre gevoke Maurer von Beruf, dürfte er nur bis 6 Std/tgl.als Maurer arbeiten, aber er kann 8 Std/tgl. zB. kellnern, und sein Rentenanspruch bleibt bestehen wenn die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird? MfG
Genau Du hast es verstanden.
Meenzeram 05.09.2013 | 19:16
Nein. In allen Berufen, die der allgemeine Arbeitsmarkt hergibt, kann der Mensch noch mind. 6 Stunden arbeiten, also auch 7 oder 8. Die Berufsunfähigkeit bezieht sich nur auf die Leistungsfähigkeit für die zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit, die er allein aus medizinischen Gründen nur noch unter 6 Stunden ausüben kann. Die (halbe) Rente wird also gezahlt, wenn der angegebene Hinzuverdienst nicht überschritten wird.
Heisst das im Klartext: wäre gevoke Maurer von Beruf, dürfte er nur bis 6 Std/tgl.als Maurer arbeiten, aber er kann 8 Std/tgl. zB. kellnern, und sein Rentenanspruch bleibt bestehen wenn die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird? MfG Wenn für den erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf keine gesundheitliche Eignung mehr besteht, kann auf andere, auch körperlich schwerere Tätigkeit als zuletzt ausgeübt, verwiesen werden. Berufsschutz für ältere Arbeitnehmer wird nicht mehr geprüft und gibt es scheinbar nicht mehr.
Gevokeam 06.09.2013 | 15:01
Vielen Dank für die rasche Beantwortung meiner Frage.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026