ich bin momentan berufsunfähig und bekomme von einer Versicherung eine Berufsunfähigkeitsrente über 1000€ monatlich ausgezahlt, weshalb mein Antrag auf Hartz IV natürlich abgelehnt wurde. Während man arbeitslos Hartz IV empfängt wird das ja von der Agentur an die Rentenversicherung gemeldet. Aber wie ist das, wenn ich kein Hartz IV erhalte und arbeitslos bin? Muss ich das jetzt selber der Rentenversicherung melden, dass ich berufsunfähig bin? Schönen Gruß Anna Schmitter
09.01.2017, 15:53
von
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Hallo Anna Schmitter,
wenn Sie keine Meldung bei der Arbeitsagentur vornehmen, dann fehlen Ihnen berücksichtigungsfähige Zeiten für Ihre spätere Rentenanwartschaft im Alter. Sie sollten sich also auch ohne Leistungsbezug bei der Arbeitsagentur melden, so dass diese Zeiten zumindest als Anrechnungszeiten Berücksichtigung finden können. Allerdings wirkt sich das kaum auf die Gesamthöhe der später zu erwartenden Altersrente aus. Wenn es Ihnen möglich ist, sollten Sie ggf. darüber nachdenken, noch freiwillige Beiträge zur GRV zu zahlen.
09.01.2017, 18:56
von
Klausi Rentensputnik
Zitiert von: Techniker
Sie sollten sich also auch ohne Leistungsbezug bei der Arbeitsagentur melden, so dass diese Zeiten zumindest als Anrechnungszeiten Berücksichtigung finden können.
Dann müssen Sie sich aber auch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen, da Sie sonst automatisch aus der BA-/JobCenter-Kundenkartei gelöscht werden. Und als Berufsunfähige sind Sie ja nicht erwerbsunfähig.
MfG
19.01.2017, 11:50
von
Anna Schmitter
Hallo, erst mal danke für die Antworten. Bei der Agentur für Arbeit kann ich mich nicht arbeitslos melden, da ich wie geschrieben nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügungstehe. Mir wurde jetzt geraten, einen Rentenantrag zu stellen? Macht das Sinn?
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