Hallo Waick,
leider können wir anhand ihrer Angaben nicht pauschal beantworten, ob bei Ihnen noch Berufsschutz vorliegt oder nicht. Wie "lotscher" richtig ausgeführt hat, haben Sie grundsätzich die Möglichkeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, egal ob Sie eine Tätigkeit ausüben oder arbeitslos sind. Sie beantragen prinzipiell immer die volle Erwerbsminderungsrente. Im Rentenverfahren wird dann Ihr sogenanntes Leistungsvermögen (wieviel Stunden pro Tag Sie noch arbeiten können) festgelegt. Hier erfolgt dann auch die Prüfung des Berufsschutzes. Sollte Berufsschutz bestehen wird auch immer geprüft, ob Sie in eine andere Tätigkeit in der Sie vollschichtig leistungfähig sind verwiesen werden können. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente würde das Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst angerechnet werden. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Einen Rentenantrag können Sie auf Ihrem örtlichen Rathaus bzw. in einer Dienststelle der Deutschen Rentenversicherung stellen. Bitte vereinbaren Sie hier vorher einen Termin. Bei Rückfragen empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch warzunehmen. Hier kann individuell auf Ihre Fragen eingegangen werden.