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Berufsunfähigkeit

von Stella16.10.2007 | 14:53
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag... Ich bin jetzt seit längerer Zeit (ca 6 Wo) krank geschrieben, und werde meinen Beruf als Altenpflegerin nicht mehr ausüben können. Meine Frage: Wie läuft sowas weiter? Muss man beim Arbeitgeber kündigen oder vorher schon eine Stelle haben für die Umschulung?? Wer finanziert die Umschulung??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Krankengeld wird grdstzlich wegen derselben Erkrankung bis zur Höchstdauer - innerhalb von drei Jahren - von 78 Wochen gewährt.

Soweit die KK bzw. deren Medizinischer Dienst in Ihrem Fall zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit eine (ambulante) Leistung zur Teilhabe befürworten so wird man Ihnen dies mitteilen.

Gleiches gilt für eine Aufforderung zur Rehaantragstellung beim Rentenversicherungsträger.

Die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Leistung zur Teilhabe sind in den §§ 10 und 11 des Sozialgesetzbuch VI geregelt.

Darüber und inwieweit bei Ihnen ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung) zu erbringen sind, können Sie sich in einer Servicestelle für Rehabilitation beraten lassen, vgl. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15848/SharedDocs/de/Inhalt/05__Beratung/01__beratungsstellen/gemeinsame__servicestellen__fuer__reha.html.

MfG

8 Antworten

Antoniusam 16.10.2007 | 15:03
Kündigen sollten Sie auf gar keinen Fall ! Warten Sie besser ab, wie das MDK-Gutachten ausfällt, das Ihre Krankenkasse bestimmt in Auftrag geben wird. Sollte man Sie tatsächlich für berufsunfähig halten, wird Sie Ihre Krankenkasse dann zur Beantragung einer beruflichen REHA-Maßnahme auffordern. MfG
zam 16.10.2007 | 15:53
Hinweis: Stellen Sie einen Rehabilitationsantrag (Umschulung) erst nach Aufforderung der Krankenkasse, haben Sie ein sog. eingeschränktes Dispositionsrecht. Das bedeutet, dass alle weiteren Schritte nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse möglich ist (Wird z.B. Ihr Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt und sie wollen aber keine Rente, benötigen Sie dann dafür die Zustimmung der Krankenkasse.). Stellen Sie den Antrag dagegen selbst, ohne dass die Krankenkasse Sie dazu aufgefordert hat, haben Sie alle Entscheidungen in Ihrer Hand. Im Übrigen darf Sie die Krankenkasse NIEMALS zur Stellung eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente auffordern, solange Sie sich in Deutschland befinden.
Antoniusam 16.10.2007 | 17:44
Ihr umfangreiches Fachwissen beeindruckt mich immer wieder, User "z" ! Es freut mich übrigens, dass Sie hier nun nach längerer Abwesenheit wieder kräftig "mitmischen". (Das war ein ehrlich gemeintes Kompliment !) MfG PS.: Ihre Ausbildung dürften Sie inzwischen erfolgreich beendet haben, oder ?
Ireneam 16.10.2007 | 19:13
Meine Antrag auf EM-Rente wurde abgelehnt mit dem Verweis: noch nicht rentenfähig, mehr als 6 Std. pro Tag arbeitsfähig. Meiner KH wurde aber mitgeteilt, ich wäre ERHEBLICH erwerbsgemindert. Wie passt das denn zusammen. Wer weiss das?? Danke.
zam 17.10.2007 | 06:39
Vielen Dank, ich fühle mich geehrt! Und ja, meine Ausbildung habe ich inzwischen abgeschlossen, jedoch werde ich mich in Kürze von der Rentenversicherung abwenden und mich in die Tiefen des SGB VIII begeben (Jugendamt). Inwiefern ich dann hier noch aktiv bleibe, wird sich zeigen. MfG
88am 17.10.2007 | 12:13
das arbeits am möchte das ich in rente gehe , bin aber erst 39 , zwar zu 60% behindert aber mann sieht es mir nich an , was muß ich beachten , das die ""brüder" mich nicht über den tisch ziehen ? lf
Evaam 17.10.2007 | 13:39
Hallo, bedeutet Ihr Nick was ich vermute?
Mam 18.10.2007 | 09:26
Das wollen wir mal nicht hoffen... (Wobei das dann sicherlich die 60 % begründen würde :-)
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