Hinweis:
Stellen Sie einen Rehabilitationsantrag (Umschulung) erst nach Aufforderung der Krankenkasse, haben Sie ein sog. eingeschränktes Dispositionsrecht. Das bedeutet, dass alle weiteren Schritte nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse möglich ist (Wird z.B. Ihr Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt und sie wollen aber keine Rente, benötigen Sie dann dafür die Zustimmung der Krankenkasse.).
Stellen Sie den Antrag dagegen selbst, ohne dass die Krankenkasse Sie dazu aufgefordert hat, haben Sie alle Entscheidungen in Ihrer Hand.
Im Übrigen darf Sie die Krankenkasse NIEMALS zur Stellung eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente auffordern, solange Sie sich in Deutschland befinden.