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Experten-Antwort

Berufsunfähigkeit Arbeitszeit was ist zulässig

von Fredo01.08.2016 | 15:15
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4 Antworten

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Hallo Experten, ich bekomme eine teilweise Erwerbunsminderungsrente wegen Berufsunfähig, seit 2012, mein Geburtsjahr 1956. Jetzt möchte mein neuer Arbeitgeber wissen was für Arbeitszeiten pro Tag und pro Woche erlaubt sind ohne meine Rente zu verlieren? Gruß an alle Experten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fredo,

Sie bekommen die Rente, weil festgestellt wurde, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, mindestens 6 Stunden am Tag in einer Ihnen zumutbaren Tätigkeit zu arbeiten. Sie wären also "auf der sicheren Seite", wenn Ihre tägliche Arbeitszeit unter 6 Stunden liegen würde.

Sie könnten im Prinzip auch voll arbeiten - es sollte sich dann nur nicht um eine zumutbare Verweistätigkeit handeln, weil dann geprüft werden könnte, ob sich nicht Ihr Gesundheitszustand entsprechend gebessert hat. Zumutbare Verweistätigkeit wären alle Tätigkeiten, die Ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs Ihrer Ausbildung sowie Ihres bisherigen Berufes zugemutet werden können und das ist eine sehr einzelfallbezogene Beurteilung, die wir hier im Forum leider nicht vornehmen können.

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3 Antworten

Fredoam 01.08.2016 | 16:24
Danke für die schnell Antwort. Ich arbeite jetzt unter 6 Stunden am Tag. Mein neuer Arbeitgeber meinte die Arbeitszeit dürfte in der Wochen 30 Stunden nicht überschreiten. Ob es möglich ist an einen Tag mal 30 Minuten länger zu arbeiten und dafür an einen anderen Tag in der Woche 30 früher nach Hause zu gehen.
Schorscham 01.08.2016 | 19:34
Wer berufsunfähig ist ist nicht erwerbsunfähig. Das heißt, Sie dürfen JEDE Tätigkeit ausüben, die mit den im Rentenverfahren dokumentierten Einschränkungen harmoniert. Die Arbeitszeit ist dabei völlig unerheblich, sofern die DRV-Gutachter keine zeitlichen Einschränkungen festgelegt haben. Wenn Ihr festgestelltes Restleistungsvermögen auf dem ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt aus sozialmedizinischer Sicht nicht eingeschränkt ist, dürfen Sie so lange arbeiten wie Sie wollen. Sie sollten sicherheitshalber eine Kopie des von der DRV angefertigten positiven-/negativen Leistungsbildes anfordern. Darin ist genau dokumentiert, welche beruflichen Einschränkungen festgestellt wurden. MfG
Fredoam 03.08.2016 | 11:01
Die Kopie des Gutachters vom Leistungsbild ist bestellt. Danke für die Info!!
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