Sofern Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten müssen Sie nur die Hinzuverdienstgrenzen (Anlage 19 in Ihrem Bescheid) beachten. Wie dieser Hinzuverdienst zustande gekommen ist, also in Ihrem "alten" Beruf oder außerhalb ist zuerst einmal nicht relevant. Allerdings kann der Rentenversicherungsträger jederzeit die Leistungsgewährung und somit auch die "Berufsunfähigkeit" überprüfen.