Sie könnten Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Diese ist an folgenden Voraussetzungen gebunden:
- Erfüllung der allgemeinen Wartezeit. Das heißt, Sie müssen mindestens 5 Jahre Beitragszeiten zurückgelegt haben.
- In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen
- Erwerbsminderung muß eingetreten sein.
Ob Sie erwerbsgemindert sind, wird unabhängig von Ihren Grad der Behinderung vom sozialärztlichen Dienst festgestellt.