Hallo an Alle,
und zwar habe ich ein paar Fragen. Ich bin Erwebsunfähig zu 100 % und erhalte eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit. Nun wenn angenommen sich mein Gesundheitszustand gebessert hat und ich aber meinen frühere Tätigkeit nicht mehr ausführen kann...kann ich dann die Berufsunfähigkeisrente beantragen?Bin vor 1961 geboren.Ich habe vor der Berentung eine Umschulung((Kaufmänischer Bereich) begonnen die ich wg. meiner Erkrankung nach 6 monaten abbrechen musste. Nun ist es so das ich Unterschenkelamputiert bin und sich daher mein Gesundheitszustand auch gebessert hat Umschulung weiter machen ich glaube das ist zu lange her um hier wieder anzuknüpfen..6 Jahre.. und ich bin auch über 50 jahre alt ....Könnte mir jedoch vorstellen ein paar Stunden wieder in meinem alten Schob zu arbeiten in der ambulanten Altenpflege. Möchte auf jeden Fall eine Wiedereigliederung wahrnehmen um es zu probieren. Nur wenn ich in meiner alten Tätigkeit ambulante Altenpflege zum Beispiel 3-4 Std. täglich arbeiten kann.. kann ich da
z. B. die halbe oder wenn es nicht mehr geht in der Altenpflege die volle Berufsunfähigkeitsrente beantragen?Habe den Beruf einen
9 monatigen Altenplegehilfekurs gemacht.War 5 Jahre in dem Beruf vor der Umschulung die ich ja abbrechen musste tätig.
Oder besteht die Möglichkeit unter der o.g. Konsultation die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente zu bekommen.
würde mich freuen wenn einer der Experten mir Antworten könnte. Bedanke mich im voraus
schwarzerenge48