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Berufsunfähigkeitsrente

von Personalabteilung (PA)28.07.2009 | 13:07
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5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es die BU-Rente nur noch für bereits laufende Fälle (Beginn vor 01.01.2001). Wenn ja, gibt es dann nur noch die Erwerbsminderungsrente (halb/voll)? Und aus welchem Grund gibt es den Stichtag "geboren vor 1961", wenn es diese Rentenart gar nicht mehr gibt bzw. welchen Vorteil haben die unter diesen Vertrauensschutz fallende Personen gegenüber den später Geborenen? Im Voraus besten Dank! PA

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Seit dem 01.01.2001 werden in Bezug auf Ihre Frage nur noch Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehungsweise voller Erwerbsminderung gewährt.

Ausnahme: Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, können unter Umständen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten. In sofern wurde hier ein Vertrauensschutz anerkannt.

Bei der vollen oder teilweisen Erwerbsminderung wird das Leistungsvermögen in Bezug auf den allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt. Somit ist die erreichte berufliche Position nicht mehr ausschlaggebend.

Ist dagegen noch die Berufsunfähigkeit zu prüfen, spielt der letzte versicherungspflichtige Hauptberuf eine Rolle: schon wenn eine zumutbare Verweisungstätigkeit unter Inkaufnahme eines unwesentlichen sozialen Abstieges nicht mehr zumutbar ist, kommt eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Betracht.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sie müssten sich schon die anscheinend weniger qualifizierte Tätigkeit als Hauptberuf zurechnen lassen, es sei denn, Sie hätte diese nur vorübergehend ausgeübt (keine Lösung vom bisherigen Beruf) oder die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgeben müssen. Zudem käme es weiter darauf an, welchen Rang im Mehrstufenschema ihre letzte Tätigkeit hätte (Facharbeitertätigkeit oder Facharbeiter mit Leitungsfunktion). Eine Verweisung wäre unter Beachtung des Kriteriums der sozialen Zumutbarkeit grundsätzlich auf Tätigkeiten derselben oder der nächstniedrigeren Stufe möglich.

Letztlich handelt es sich allerdings immer um Einzelfallentscheidungen, die hier im Forum niemand "vorhersehen" kann.

3 Antworten

Vorsichtam 28.07.2009 | 14:53
Die Möglichkeit wegen Berufsunfähigkeit nach dem bis 12/2000 geltenden Recht eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu bekommen gibt es auch für Neufälle, die vor 1961 geboren sind. Bsp. Ein Lehrer - geb. 11/1960 - kann seinen seit Jahren ausgeübten Lehrerberuf bzw. eine zumutbare Verweisungstätigkeit nicht mehr mindestens halb so viel ausüben wie Personen mit vergleichbaren Kenntnissen und Fähigkeiten. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - also jede mögliche Tätigkeit - könnte er aber mind. 6 Std. unter Berücksichtigung seiner Einschränkungen arbeiten. Hier wäre in der Regel eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit möglich. Ist dieser Lehrer 1961 und später geboren, würde man die Rente ablehnen müssen, da auf dem allg.Arbeitsmarkt ein Leistungsvermögen von 6 Std. besteht. Im Vergleich zu vor 2001 ist diese Rente aber nur noch eine halbe Rente und nicht mehr eine 2/3-Rente. MfG
Vorsichtam 28.07.2009 | 15:15
Es muß nicht"weniger als die Hälfte" sondern "weniger als 6 Std. im bisherigen Beruf oder zumutbarer Tätigkeit" heißen. Sorry!
Martinam 28.07.2009 | 18:22
Zum letzten Satz des Experten habe ich eine Frage: Wie definiert sich der soziale Abstieg? Durch eine Änderungskündigung wurde ich fachlich degradiert, finanziell nur unwesentlich (erheblich höheres Einkommen als vergleichbare Mitarbeiter), in der Not frisst der Teufel Fliegen... Könnten mir Tätigkeiten angeboten werden, die fachlich der Position entsprechen, in der ich seitdem 'auf dem Papier' immerhin schon längere Zeit (2 Jahre) eingesetzt werde? Ausgeführt habe ich die Tätigkeit ca. ein halbes Jahr, da wegen erneuter Kündigung Freistellung und anschliessend Krankheit folgten.
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