Seit dem 01.01.2001 werden in Bezug auf Ihre Frage nur noch Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehungsweise voller Erwerbsminderung gewährt.
Ausnahme: Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, können unter Umständen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten. In sofern wurde hier ein Vertrauensschutz anerkannt.
Bei der vollen oder teilweisen Erwerbsminderung wird das Leistungsvermögen in Bezug auf den allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt. Somit ist die erreichte berufliche Position nicht mehr ausschlaggebend.
Ist dagegen noch die Berufsunfähigkeit zu prüfen, spielt der letzte versicherungspflichtige Hauptberuf eine Rolle: schon wenn eine zumutbare Verweisungstätigkeit unter Inkaufnahme eines unwesentlichen sozialen Abstieges nicht mehr zumutbar ist, kommt eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Betracht.