Hallo zusammen, habe KFZ-Mechaniker gelernt und danach 26 Jahre als Lagerist gearbeitet. Nun darf ich diesen Job nur noch unter 3 stunden am Tag arbeiten, bin im Jahr 1960 geboren.
Bekomme aber keine Bu-Rente, da ich den Beruf des Lageristen nicht gelernt habe. Kann das Rechtens sein.
Gruß Randie
Wurden Sie auf dem Niveau eines Facharbeiters (also jemand der Lagerist gelernt hat) bezahlt ?
Wenn ja => Widerspruch
Wenn nein => vermutlich rechtens
Bei einer BU-Rente wird doch immer auf den ausgeübten Beruf abgestellt.
Da Sie ja quasi in ihrem erlernten Beruf als KFZ-Mechaniker gar nicht gearbeitet haben und Sie ja 26 Jahre als " Lagerist " gearbeitet haben, sollten Sie sehr wohl eine BU-Rente erhalten - wenn Sie als Lagerist als BU eingestuft wurden.
Legen Sie Widerspruch ein und holen sich Hilfe beim VDK/SovD oder gleich einem Rechtsanwalt.
Es genügt nicht, als Lagerarbeiter gearbeitet zu haben. Die entsprechende Qualifikation als Lagerist kann jedoch auch durch langjährige Berufserfahrung und entsprechende Einstufung und Bezahlung nachgewiesen werden. Reichen Sie ggf. eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers ein. Lesen Sie dazu auch nach unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_240R2.4&a=true
Hallo, vielen Dank für euere Meinung. Werde wohl doch nochmal mit dem Rechtsanwalt reden müssen. Wer sonst noch etwas weiß, würde mich freuen.
Gruß Randie