Hallo margarete,
sollten Sie die Voraussetzungen für die Rente wegen voller Erwerbsminderung erfüllen, dann besteht dieser Rentenanspruch neben (!) dem schon bestehenden Anspruch auf BU-Rente. Die höhere Rente von beiden wird gezahlt. Wenn später die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente nicht mehr vorliegen, fällt diese wieder weg. Dafür kommt dann wieder die BU-Rente zur Auszahlung, sofern die Voraussetzungen dafür noch gegeben sind.
Sie können sich dies im Rahmen der Antragstellung in der Auskunfts- und Beratungsstelle auch nochmal ausführlich erklären lassen.