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berufsunfähigkeitsrente

von margarete16.02.2010 | 20:23
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1 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich beziehe eine Berufsunfähigkeitsrente nach altem recht also noch 2/3 nun denke ich dass ich zur Zeit in meiner leistungsfähigkeit auch für leichte Arbeiten nur noch höchstens 4 Stunden verrichten kann. Meine Frage lautet wenn ich nun einen Umwandlungsantrag stelle und ich die volle arbeitsmarktpolitische rente erhalte, später mir es wieder gesundheitlich besser geht und ich dann wieder zurück auf die Berufsunfähigkeitsrente falle wird diese dann nur noch nach neuem Recht mit 50 % der Erwerbsminderungsrente oder nach meiner damaligen Berufsunfähigkeitsrente 2/3 der vollen Em-Rente gezahlt. Für Ihre Antwort danke in Ihnen bereits im Voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo margarete,

sollten Sie die Voraussetzungen für die Rente wegen voller Erwerbsminderung erfüllen, dann besteht dieser Rentenanspruch neben (!) dem schon bestehenden Anspruch auf BU-Rente. Die höhere Rente von beiden wird gezahlt. Wenn später die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente nicht mehr vorliegen, fällt diese wieder weg. Dafür kommt dann wieder die BU-Rente zur Auszahlung, sofern die Voraussetzungen dafür noch gegeben sind.

Sie können sich dies im Rahmen der Antragstellung in der Auskunfts- und Beratungsstelle auch nochmal ausführlich erklären lassen.

0 Antworten

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