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Berufsunfähigkeitsrente

von ChrisBerlin09.11.2007 | 11:21
1138 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im Juli 2000 einen Dienstunfall als Beamter erlitten. Jetzt wird der Beamtenstatus aufgehoben und ich werde für die Beamtenzeit in den gesetzlichen Versicherungen nachversichert. Bestünde ein Anspruch auf die alte Berufsunfähigkeitsrente, da das Schadensereignis vor dem 31.12.2000 war ? Vielen Dank

4 Antworten

Tomam 09.11.2007 | 11:28
Gehe mal von der Erfüllung der sonst. Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen aus. Stichtag ist zwar der 16.11.2000, aber ansonsten würde ich behaupten ja.
Schadeam 09.11.2007 | 11:38
ob Sie allerdings aus medizinischer Sicht überhaupt berufsunfähig sind, läßt sich aus Ihren Angaben gar nicht beurteilen, weil nicht angegeben ist, was Sie seit 2000 machen (nicht jeder Dienst-/Arbeitsunfall führt zur Berufsunfähigkeit). Darüber hinaus kann über den medizinischen Aspekt im onlineforum allenfalls spekuliert werden.
Schwarzwälderam 09.11.2007 | 12:04
Eine Rente wegen BU/EU kommt nicht mehr in Betracht, selbst wenn der Leistungsfall vor 2001 eingetreten sein sollte. Die Rente wäre verspätet beantragt und würde damit frühestens mit dem Antragsmonat beginnen. "Echte" Renten wegen BU/EU können nur noch im Rahmen der Weitergewährung in Frage kommen. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen der Schwerbehinderung spielt bei der Beurteilung der Erwerbsminderung keine große Rolle. Vielmehr kommt es darauf an, inwiefern die Behinderung sich auf die möglichen Tätigkeiten auswirkt. Die Nichtbenutzbarkeit eines Armes (oder sogar beider Arme) alleine bewirkt noch keine Erwerbsminderung, da Tätigkeiten im Pförtnerbereich oder als Museumsaufsicht (als Beispiele) noch vollschichtig ausgeübt werden können. Stellen Sie einfach einen Antrag auf Gewährung der Rente dann wird der zuständige Arzt prüfen ob bei Ihnen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt und ob und ab wann Sie Rente bekommen können.
ChrisBerlinam 09.11.2007 | 11:52
Bei dem Dienstunfall wurde mein rechter Arm/ meine rechte Hand verletzt. Diese kann ich so gut wie gar nicht mehr verwenden(kein Zufassen möglich, ständige Schmerzen, Störung Nervenleitung zur Hand) desweiteren habe ich psychische Probleme. Beides führte zu einer Schwerbehinderung GdB von 60. Die aktuelle MdE liegt bei 30%.
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