Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung liegen vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Ihr Rentenversicherungsträger prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Regelmäßig wird ein Gutachter darüber erstellt und dann Ihr Leistungsvermögen festgestellt.
Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie ggf. teilweise oder voll erwerbsgemindert.
Über die Erfolgsaussichten einer Rentenantragstellung kann an dieser Stelle natürlich nur spekuliert werden.
Wenn die Nachversicherung durchgeführt ist, sollten Sie sich umgehend mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen. Empfehlenswert ist eine kostenfreie Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Dort würde man nicht nur den Antrag mit Ihnen aufnehmen, sondern könnte auch eine Berechnung über eine mögliche Erwerbsminderungsrente fertigen.