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Experten-Antwort

Berufsunfähigkeitsrente abglehnt

von Hans-Joachim Blickle20.02.2016 | 14:12
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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November 2012 Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente beantragt oder Rente wegen Erwerbsminderung. Gleichzeitig genehmigte mir die Rente eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben einen Grundkurs Metallbearbeitung die zum CNC-Maschinenbediener führen sollte. Im Jahre 2013 wurde die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt, worauf ich Widerspruch eingelegt habe. Ende 2013 wurde der Widerspruch zurückgewiesen, und man verwies mich auf eine Tätigkeit als Registrator oder Poststellenmitarbeiter. ander Veweistätigkeit war unter anderem Qualitätsprüfer in der Lebensmittelindustrie oder Restaurant- oder Kantinenleiter, da ich gelernter Koch bin, diesen Beruf aber nicht mehr ausüben darf. Daraufhin habe ich vor dem Sozialgericht geklagt, diese Klage wurde 2015 abgewiesen. Mit der Begründung, ich sei nicht berufsunfähig. Ich bin aber in meinem Beruf berufsunfähig, da ich dort nicht länger als 3 Stunden arbeiten kann, dies wurde auch von den Ärzten und den Speziallisten der Rente bestätigt. Da das Sozialgericht einige Arbeitgeber nicht angeschrieben hat die mir meine Stellung als Führungsmitarbeiter bestätigen sollten, habe ich auch hier Widerspruch eingelegt und bin jetzt seit Anfang 2015 in der Berufung vor dem Landessozialgericht in Stuttgart. Diese hat mittlerweile die fehlenden Arbeitgeber angeschrieben, die dann auch bestätigt haben, dass ich in einer Führungsposition gearbeitet habe und somit aus meiner Sicht in der obersten Stufe des Mehrstufenschemas einzuordnen bin. Ich bin vor 1961 geboren in meinem Beruf berufsunfähig und ich war über 10 Jahre in Führungspositionen als Küchenchef tätig Jetzt meine Fragen: 1. War die Maßnahme zu Teilhabe am Arbeitsleben als Maschinenbediener richtig? 2. Wenn, nein hätte ich nicht eine Umschulung bekommen müßen, die mindestens zu einem Facharbeiter führen sollte? 3. Wie stehen meine Chancen heute, bei einer neuerlichen Gerichtsverhandlung die Rente wegen Erwerbsminderung zu bekommen? Und wie soll ich da am Besten argumentieren? Ich arbeite heute als Hausmeister , also Hilfskraft die auch so bezahlt und ich dadurch weit untr dem liege , was ich früher als Küchenchef gehabt habe. Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans-Joachim Blickle ,

Einzelfälle können ohne Kenntnis der Aktenlage, Gutachten etc. hier nicht erörtert werden.

Wir bitten daher um Verständnis, dass wir zu Ihrem laufenden Verfahren vor dem Landessozialgericht keine abschließende Antwort geben können.

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13 Antworten

Hans-Joachim Blickleam 20.02.2016 | 15:33
Vielen Dank Schorsch Also wenn ich das richtig lese, ist bei beiden Koch oder Küchenchef: "Sofern nach dem beruflichen Werdegang nicht weitere aktuelle berufliche (zum Beispiel kaufmännische) Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, ist eine Verweisung im Rahmen des § 240 SGB VI nicht möglich" Eine Verweisung also nicht möglich ?? Warum werde ich dann auf irgendwelche Berufe verwiesen ?? Grüße Hansi
Schorscham 20.02.2016 | 14:40
Werner Gleisam 20.02.2016 | 15:57
Ohne das Gutachten zu kennen, Ohne Ihren Lebenslauf zu kenne; Ohne das Verfahren an sich zu kennen: Sie beschreiben es So, als ob es hier um eine "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit geht". Die volle Erwerbsminderungsrente (aus medizinischen Gründen) dürfte wohl überhaupt nicht der Streitpunkt sein, da Sie ja (zu Recht oder zu Unrecht) verwiesen wurden. Das würde man nicht tun, wenn Sie gar keine Tätigkeit mehr bis drei Stunden täglich ausüben könnten. Insofern nicht wundern, wenn die Rente, die sie bei erfolgreicher Berufung erhalten, nur die Häfte des Zahlbetrages ausmacht, die bei Rente wegen voller Erwerbsminderung auf den jährlichen Renteninformationen beziffert wurde.
Hans-Joachim Blickleam 20.02.2016 | 16:21
Richtig, es geht mir nicht um eine volle Rente , sondern nur um die Rente wegen meiner Berufsunfähigkeit. Das dies die Hälfte ist , ist ja auch ok, da ich ja weiterhin um arbeiten gehe, und auch noch gerne bis 65 oder 67 arbeiten möchte. Die Hälfte wäre ja schon ein Erfolg und finanziell würde es mir dann ja auch reichen. Danke für die Antwort Gruß Hansi
KSCam 20.02.2016 | 17:19
zu Frage 1 und 2) Es bringt doch nichts heute im Jahr 2016 darüber zu sinnieren ob eine LTA Maßnahme 2012 die richtige war oder ob damals was anderes besser gewesen wäre. Sie haben das ja zumindest mitgemacht, sind also nicht zur Maßnahme hingeprügelt worden, oder. zu Frage 3) "Auf hoher See und vor Gericht" liegt man bekanntermaßen in Gottes Hand. Welchen Sinn macht es denn hier im Forum über die Erfolgsaussicht eines schon seit Jahren laufenden Rechtsstreites zu spekulieren? Meine Antwort: Das macht nicht viel Sinn - dafür haben Sie doch sicher einen gut dotierten Anwalt.
Hans-Joachim Blickleam 20.02.2016 | 19:22
Danke KSC Viel Sinn darüber zu diskutieren mag es für Sie vielleicht nicht machen, aber für mich schon eher. Natürlich bin ich nicht hingeprügelt geworden, ich persönlich wollte eher was im sozialen Bereich machen, aber mir wurde nur diese eine Möglichkeit angeboten. Da frage ich mich schon ob es richtig war. Ich konnte nach der Maßnahme auch gleich als Maschienenbediener arbeiten, nur bekam ich gleich darauf eine Allergie und mußte daraufhin wieder aufhören. (da kann niemand was dafür) Nein ich habe keinen hoch dotierten Anwalt, den kann ich mir nämlich nicht leisten. Da ich nach 2 größeren OP`s nicht mehr kochen kann, bin ich auch noch in eine private Insolvenz reingerutscht. Für mich wäre es schon gut, wenn ich hier ein paar Tip´s bekommen würde!!! Aber viel Sinn macht das natürlich nicht, so vielleicht wie das ganze Leben ??? Aber trotzdem Danke für Ihren Kommentar
Schorscham 20.02.2016 | 23:00
Ein Sozialverband wie der SoVD oder der VdK reicht völlig aus, um seine Interessen kompetent vertreten zu lassen. Die Mitgliedsbeiträge sind für Jeden erschwinglich, selbst wenn bei bereits laufenden Verfahren Zusatzgebühren anfallen. Die DRV ist ein starker und sehr sturer Gegner, dem man nicht ohne fachkundige Unterstützung begenen sollte. Das weiß ich aus eigener Erfahrung! MfG
Hans-Joachim Blickleam 21.02.2016 | 09:39
Danke Schorsch, das habe ich schon in Erwägung gezogen. Aber irgendwie ist das schon traurig geworden, dass man in seinem eigenen Land um sein Recht streiten muß , und die DRV nicht versucht für den Betroffenen das Beste zu finden ???? Mir ist es so langsam egal, ob ich das jetzt gewinne oder nicht. Ich kann auch mit weniger Geld leben, das ist nicht das Problem. Die DRV ist mal gegründet worden um im Alter oder Notfall abgesichert zu sein, aber diesen Grundsatz haben die anscheinend aus ihren Augen verloren! Die Idee war mal ganz gut, aber was daraus geworden ist, ist halt nicht mehr das was es sein sollte! Grüße und noch einen schönen Sonntag Hansi
Rinaam 21.02.2016 | 11:22
Das sehe ich auch so. Aber es liegt wohl weniger an den bösen Mitarbeitern der DRV, als an den Vorgaben des Gesetzgebers, genau so zu handeln und im Zweifel immer genen den Antragsteller zu entscheiden. Heute geht es nur noch darum, die Leute von einer Kostenstelle (DRV, KK, Arbeitsamt) an die andere zu schubsen, egal was das für deren Gesundheit bedeutet. Die Menschen, um die es geht, können dabei eigentlich nur verlierren.
Rinaam 21.02.2016 | 11:22
Das sehe ich auch so. Aber es liegt wohl weniger an den bösen Mitarbeitern der DRV, als an den Vorgaben des Gesetzgebers, genau so zu handeln und im Zweifel immer genen den Antragssteller zu entscheiden. Heute geht es nur noch darum, die Leute von einer Kostenstelle (DRV, KK, Arbeitsamt) an die andere zu schubsen, egal was das für deren Gesundheit bedeutet. Die Menschen, um die es geht, können dabei eigentlich nur verlierren.
Hans-Joachim Blickleam 21.02.2016 | 12:46
Da gebe ich Dir Recht !! Wer daran Schuld ist ??? Spielt eigentlich keine Rolle, da das gesamte System auf dem Prüfstand steht, die Verwaltung, die Kosten, die Gerechtigkeit etc. etc. ..... Der nächste Schritt wird wohl das Bürgergeld sein, dadurch wären alle ein bißchen gleicher und jeder hätte sein Auskommen. Wird aber bei uns sicher noch lange auf sich warten lassen, die BRD gehört nicht zu den Vorreitern in solchen Dingen :) Grüße Hansi
???am 22.02.2016 | 10:33
"Die DRV ist mal gegründet worden um im Alter oder Notfall abgesichert zu sein, ..." Na, so ganz glorreich waren diese alten Zeiten aber auch nicht. Altersrente gab es ab 70, Hinterbliebenenrenten gar nicht. Und mit Berufsunfähigkeit hätten Sie damals auch nicht kommen dürfen, Invalidität war das Zauberwort. Von daher: Bitte keine Wünsche nach dem Motto: "Back to the roots". Da würden wir alle ziemlich dumm aus der Wäsche schauen.
Hans-Joachim Blickleam 22.02.2016 | 17:14
Trotzdem Danke an alle die sich an meinem Problem oder der Diskussion beteiligt haben. Grüße Hansi
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