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Experten-Antwort

Berufsunfähigkeitsrente bzw. Erwerbsminderungsrente

von Christine Atkinson08.01.2012 | 01:52
1596 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin momentan arbeitslos (ALG I) nach ca. 31 Berufsjahren - davon 25 Jahre in Deutschland und 6 Jahre in den USA. Bin 70 % schwerbehindert und denke schwer darüber nach, eine Erwerbsminderungsrente wg. gesundheitlicher Probleme zu beantragen. Habe ein ähnliches Problem wie "hausherbert", da ich kein Hartz IV beantragen möchte bzw. kann. Wieviel höher wird meine Rente sein, wenn ich abwarte. Letztes Nettogehalt betrug ca. EUR 2.800, ALG I beträgt z.Zt. EUR 1.500, Rente wird womöglich sehr, sehr klein sein, aber jeder Euro zählt. Soll ich jetzt schon die Erwerbsminderungsrente beantragen oder warten, bis das ALG I enden wird? Aus den USA bekomme ich voraussichtlich nichts, da ich keine 10 Jahre dort gearbeitet habe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Atkinson,

wir greifen den Vorschlag von „-/-“ auf und empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. In diesem Gespräch erfahren Sie, welche Abläufe bzw. welche Gestaltungsmöglichkeiten sich in Bezug auf die gesetzlichen Renten wegen Erwerbsminderung bzw. wegen Alters sich für Sie ergeben können. Auch die Tatsache, dass Sie in den USA gearbeitet haben kann ausreichend gewürdigt werden. Der wesentliche Vorteil der individuellen Beratung dürfte insbesondere in der Tatsache begründet sein, dass Ihnen konkrete Szenarien vorgestellt werden und Sie die Auswirkungen auf die zu erwartenden Rentenbeträge kennen lernen. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link „Service/Beratungsstellen“ ermitteln.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 08.01.2012 | 10:52
Bei der Höhe Ihres ALG ist die Rente sicherlich niedriger, das wissen Sie aber wahrscheinlich aus der jährlichen Renteninformation. Ob dann jedes Jahr mit ALG die Rente um 20, 25 oder 30 Euro oder noch stärker erhöht durfte kurzfristig sekundär sein (und das sehen Sie aus der nächsten Renteninfo). Ob eine EM Rente in Frage käme besprechen Sie mit Ihren Ärzten, nicht jede Schwerbehinderung bedeutet, dass man nicht mehr arbeiten kann. Und immerhin sagen Sie beim Arbeitsamt dass Sie arbeiten können, so gesehen ist es unwahrscheinlich, dass Sie am Tag nach Ablauf des ALG plötzlich "so krank sind, dass gar nichts mehr geht". Aber das entscheiden die Mediziner. Wegen Ansprüchen aus den USA sollten Sie sich dort erkundigen.
-/-am 08.01.2012 | 10:53
Setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen RV-Träger in Verbindung und fordern Sie eine Rentenauskunft an oder vereinabren Sie telefonisch einen Termin bei der nächsten Beratungsstelle. Voraussetzung für die Rentenauskunft ist ein geklärtes Versicherngskonto, am besten einschließlich der amerikanischen Zeiten.
Christine Atkinsonam 09.01.2012 | 17:05
Vielen Dank für Ihre Ratschläge!
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