Hallo Mario,
Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen. Es wird dann nach den allgemeinen Kriterien geprüft, ob Sie voll erwerbsgemindert im Sinne des Gesetzes sind.
Inwieweit eine vorherige Teilhabe am Arbeitsleben erfolgt, kann von hier aus nicht beurteilt werden.Wir empfehlen Ihnen, eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufzusuchen, um den Sachverhalt dort zu erörtern.