Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berufsunfähigkeitsrente oder EM-Rente ?

von Beate22.10.2013 | 14:59
4067 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo an die Experten, ich bin gelernte Arzthelferin, habe diesen Beruf nach Abschluss der Ausbildung aber nicht mehr ausgeübt. - mein Geburtsjahr 1960. Überwiegend war ich in meinem Erwerbsleben in kaufm. Berufen tätig, zuletzt ein paar Tage als Lagerkraft, danach Monate arbeitsunfähig und im Anschluss LTA. Ein Praktikum musste aufgrund Überlastung aufgegeben werden. Ein Antrag auf EM-Rente wurde gleichzeitig gestellt. Die Leistungen der LTA werden wahrscheinlich seitens des Trägers abgebrochen - weil in diesem Zeitraum noch eine weitere OP ansteht und somit zu viele Ausfalltage anstehen. Wird hier seitens der RV ein EM - Rentenanspruch geprüft oder kommt auch eine BU-Rente in Frage? Im Falle der BU-Rente... auf welches Berufsbild würde diese sich beziehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Sie Jahrgang 1960 sind, könnte für Sie auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in Betracht kommen. Sie haben hier nach alter Rechtsprechung einen sogen. Berufsschutz. Die Berufsunfähigkeit beurteilt sich danach, inwieweit man in seinem Beruf oder in einem zumutbaren Verweisungsberuf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mindestens sechs Stunden erwerbstätig sein kann.

Im Rahmen des laufenden Rentenverfahrens wird dies genau geprüft bzw. festgestellt.

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/

Raa/Raa.do?f=SGB6_240R0&id=§ 240 Rente wegen teilweiser

Erwerbs- minderung bei

Berufsunfähigkeit 5 492

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Beateam 22.10.2013 | 16:03
Vielen Dank für die schnelle Info des Experten, aber eine Frage blieb leider unbeantwortet: Auf welches Berufsbild bezieht sich die BU-Rentenbrüfung ... Arzthelferin, kaufm. Tätigkeiten ??
=//=am 22.10.2013 | 17:07
Also ich sehe schwarz für einen Berufsschutz. Den einzigen Beruf, den Sie erlernt und die Ausbildung auch abgeschlossen haben, war die Arzthelferin. Darin liegt das Problem: Sie haben den Beruf NIE ausgeübt und ihnauch nicht wegen Krankheit aufgegeben. Für die übrigen Tätigkeiten haben Sie keinen Berufsschutz. Selbst WENN Sie Berufsschutz für irgendeinen erlernten Beruf hätten, würde man Sie aufgrund Ihres "relativ jungen Alters" auf eine andere leichtere, zumutbare Tätigkeit verweisen. Also machen Sie sich diesbezüglich keine allzu großen Hoffnungen. Sofern die LTA-Maßnahme abgebrochen werden muß und aufgrund Ihre Rentenantrages wird geprüft, ob eine Leistungsminderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegt. Ich würde Ihnen aber raten, eines nach dem anderen anzugehen. Klären Sie zunächst das weitere Vorgehen bzgl. der LTA mit dem Reha-Fachberater! Muß die Maßnahme ganz abgebrochen oder evtl. nur unterbrochen werden? Danach ist die Erwerbsminderung zu prüfen. Wobei sich bei 2 gleichzeitigen Verfahren (hier LTA und Rentenverfahren) immer die Frage aufdrängt, was Sie denn eigentlich wollen: wieder arbeiten oder steht die Rente im Vordergrund?
Otto N.am 22.10.2013 | 20:49
Selbst als Arzthelferin oder als Arbeitnehmerin im kaufmännischen Bereich wären Sie nach gängiger Rechtsprechung sozial zumutbar auf die Tätigkeit einer Telefonistin verweisbar. Dabei wäre es völlig unerheblich, ob Sie tatsächlich eine solche Stelle bekommen können, da die theoretische Verweisbarkeit völlig ausreicht, sobald im gesamten Bundesgebiet eine angemessene Zahl an freien Arbeitsplätzen zur Verfügung steht. Und davon wird ausgegangen, wenn bundesweit mindestens 100 offene Stellen gemeldet sind. Machen Sie sich also besser keine allzugroßen Hoffnungen!
Berufsschutzam 23.10.2013 | 13:41
Berufsschutz gibt es in Deutschland nur noch für Beamte. Nach jahrelanger Unkündbarkeit friert bei denen nämlich das Gehirn vollständig ein. Da kann man dann nicht mehr erwarten, daß sie eine andere Arbeit verrichten.
Otto N.am 23.10.2013 | 14:59
Berufsschutz gibt es in Deutschland nur noch für Beamte. Nach jahrelanger Unkündbarkeit friert bei denen nämlich das Gehirn vollständig ein. Da kann man dann nicht mehr erwarten, daß sie eine andere Arbeit verrichten.
Ich bedanke mich für Ihren äußerst informativen und aufschlussreichen Kommentar --
Der erste Satz ist zumindest teilweise korrekt. Und den Rest sollte man einfach ignorieren, da die Aussagen einfach nur dumm sind. Tatsächlich kennt das deutsche Beamtenrecht die Unterscheidung zwischen Berufsunfähigkeit und voller Erwerbsminderung nicht. Verweisungen auf andere Tätigkeiten sind für Beamte nicht vorgesehen. Sobald ein Beamter seine Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig ausüben kann, gilt er als DIENSTunfähig und hat Anspruch auf ein "Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit", wovon erwerbsgeminderte pflichtversicherte Nicht-Beamte nur träumen können.
Psychoanalytikeram 25.10.2013 | 15:01
Berufsschutz gibt es in Deutschland nur noch für Beamte. Nach jahrelanger Unkündbarkeit friert bei denen nämlich das Gehirn vollständig ein. Da kann man dann nicht mehr erwarten, daß sie eine andere Arbeit verrichten.
Das hab ich mir auch schon gedacht!
Dass Sie sich das auch schon gedacht haben, spricht nicht gerade für einen hohen Intelligenzquotienten! Zumindest ist der User @Berufsschutz jetzt nicht mehr alleine.....
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026