Da Sie Jahrgang 1960 sind, könnte für Sie auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in Betracht kommen. Sie haben hier nach alter Rechtsprechung einen sogen. Berufsschutz. Die Berufsunfähigkeit beurteilt sich danach, inwieweit man in seinem Beruf oder in einem zumutbaren Verweisungsberuf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mindestens sechs Stunden erwerbstätig sein kann.
Im Rahmen des laufenden Rentenverfahrens wird dies genau geprüft bzw. festgestellt.
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/
Raa/Raa.do?f=SGB6_240R0&id=§ 240 Rente wegen teilweiser
Erwerbs- minderung bei
Berufsunfähigkeit 5 492