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Berufsunfähigkeitsrente und Arbeit

von c.m.14.05.2008 | 13:38
1264 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren. Durch meine Erkrankung habe ich die Bu-Rente erhalten. Nun könnte ich eine leichte Tätigkeit für 3/h pro Tag bekommen. Meine Hinzuverdienstgrenze würde nicht überschritten.Meine Frage dazu lautet nun: würde ich meinen Anspruch auf die Weiterzahlung dieser Rente durch die Anzahl der 3 Stunden pro Tag verlieren? Leider kann ich eine genaue Antwort in meinem Rentenbescheid nicht ersehen. Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus. Mit freundlichen Grüßen c.m.

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 14.05.2008 | 14:00

Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen stehen in Ihrem Rentenbescheid. Lassen Sie sich in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu Ihren Hinzuverdienstmöglichkeiten beraten.

Moderatoren-Antwortam 14.05.2008 | 15:03

Grundsätzlich spielt die Anzahl der Stunden pro Tag keine Rolle. Maßgebend ist nur der Bruttoverdienst bei der Halbtagstätigkeit. Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der Rentenversicherung.

1 Antworten

c.m.am 14.05.2008 | 14:50
Meine Hinzuverdienstgrenze ist natürlich in meinem Rentenbescheid nachzulesen. Es ging mir nur um die Frage: wieviel Stunden ich pro Tag arbeiten darf. Das ist nicht nachzulesen. In den Info-Broschüren ist nur der Hinweis, das ich bei einem Halbtags-Job eventuell auch meine Berechtigung auf Bu-Rente verliere. Mit freundliechen Grüßen c.m.
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