Hallo Siegfried Süß,
für die Berechnung Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung können nue Zeiten und damit Beiträge bis zum Eintritt der maßgebenden Erwerbsminderung berücksichtigt werden. Die während des BU-Rentenbezugs erzielten Entgeltpunkte finden beim nächsten Leistungsfall Berücksichtigung.