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Experten-Antwort

Berufsunfähigkeitsrente

von Bodo 5805.07.2017 | 21:07
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Rentenexperten, mir wurde von der DRV eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI auf Dauer zuerkannt. Danach kann ich mein Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einbringen 6 Stunden und mehr,dieses Restleistungsvermögen schaffe ich leider nicht mehr. Meine Frage: Wie kann ich die Rente nach § 240 SGB VI Umwandeln oder Beantragen nach § 43 SGB VI. Gibt es dafür Anträge bei der DRV ? Bin 59 Jahre 50% Schwerbehindert und arbeitslos. Vielen Dank für nützliche Hinweise.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bodo 58,

mit dem verkürzten Antrag auf Versichertenrente (R0110) können Sie entweder die Prüfung der vollen Erwerbsminderungsrente beantragen oder auch die Zahlung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Letztere wäre für den Jahrgang 1958 frühestens nach Vollendung des 61. Lebensjahres, bei Vorliegen eines Grades der Behinderung von mindestens 50 und der erfüllten Wartezeit von 35 Jahren möglich.

Den Antrag finden Sie unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0110.pdf?__blob=publicationFile&v=26

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 05.07.2017 | 21:27
Schreiben Sie einen entsprechenden 3 Zeiler an die DRV, dann schickt man Ihnen die Formulare zu. Oder Sie besuchen die nächste DRV Stelle, oder wenden sich an Ihr Rathaus.
Fortitude oneam 06.07.2017 | 10:00
Hallo Bodo58, Sie möchten bestimmt die volle EMR. Und im Grunde genommenen können Sie bald in die Rente für Schwerbehinderte wechseln wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Bitte Bedenken Sie auch, dass Sie Fachärzte konsultieren, Ihre Krankenakte auf den Neuesten Stand ist und nehmen Sie sich einen Fachanwalt für Sozialrecht. Nur so haben Sie eine realistische Chance. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit und viel Erfolg.
Deutsche Rentenversicherung
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