Guten Tag erst einmal,
kann mir jemand folgende Frage beantworten?
Das Thema "Berusunfähigkeitsversicherung" wird ja hier im Forum ausgiebig behandelt und ist auch leicht zu verstehen, auch die gesetzliche Grundlage ist eindeutig.
Mich interessiert jedoch ob es möglich ist, trotz berufsunfähigkeit weiterhin in seinem Beruf tätig sein zu können.
Das Merkmal der Berusunfähigkeit per Gesetz ist doch nicht die Fähigkeit seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben zu können, sondern gem. § 240 SGB VI diese Tätigkeit auf unter 6 Stunden nicht mehr stattfinden kann.
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich gern weiterhin zumindest halbtags in meinem Beruf tätig sein möchte, vollschichtig scheidet quasi aus.
Geht der Zugang nur über die tlw. Erwerbsminderung oder ist es auch über die Berufsunfähigkeit möglich?
Falls ja, wie ist berechnet sich die Rentenzahlung?
Tlw. EM erkennt man leicht über die Renteninfo/ Rentenauskunft, davon dann jeweils der halbe Betrag.
Wie ist es im Fall e einer "halben Berufsunfähigkeit"?
Die halbe Rente der tlw. EM - also 1/4 der in der Renteninfo angegebenen Höhe?
Denn die volle BU entspricht ja nur der halben EM.
Danke im Voraus falls jemand sich hier äußern kann.