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Experten-Antwort

Berufsunfähigkeitsversicherung: MdE und GdB

von Xaver Müller12.03.2013 | 13:05
2122 Ansichten
6 Antworten

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Frage: Welcher Zusammenhang besteht bei MdE und GdB in rechtlichem Sinne, wenn der Versicherer einer BU den zu Versicherten lediglich nach dem MdE fragt. Gibt es dennoch einen Bezug zum GdB? Ist vielmehr der Versicherer angehalten seinen GdB mitzuteilen, wenn er diesen bereits hat? Und wenn ja, ab welchem Grad und welche Nachteile können entstehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Xaver Müller,

aus meiner Sicht haben Ihnen die User „100%“ und „Hamburgerin“ in ihren ersten Beiträgen bereits die richtigen Hinweise gegeben. Darüber hinaus können wir im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider keine Beratung zu Fragen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vornehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

100%am 12.03.2013 | 13:41
" MdE und GdB werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass die MdE kausal (nur auf Schädigungsfolgen) und der GdB final (auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache) bezogen sind. Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum Inhalt. MdE und GdB sind ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens." http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/18.htm
Hamburgerinam 12.03.2013 | 17:55
Grundsätzlich muss im Antrag alles wahrheitsgemäß und ausführlich angegeben werden, auch wenn es Jahre zurückliegt und nach Ihrem Verständnis nicht von Belang ist. Verschweigen und weglassen o.ä. könnten im Versicherungsfall zum Bumerang werden. Die Verbraucherzentralen beraten auch vor Abschluß einer Versicherung. Hier mal weitere Info: http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/berufsunfaehigkeit/b…
Xaver Mülleram 13.03.2013 | 09:55
D.h. für mich in der Folge: Wenn der Versicherer nach MdE fragt und ich nicht den GdB (hier: in Höhe von 50%) angebe -trotz der Aussage des Versicherers, dass dies keinen Zusammenhang habe und nur der MdE mitzuteilen sei (Grundlage hier: keiner bis dato vorhanden)- entstünden mir dennoch in der Zukunft bei evtl./fiktiver Inanspruchnahme Nachteile aus der Nichtangabe/vielmehr Nichtaufnahme in den Vertrag; - bzw. keine entsprechende Zuteilung der BU in der Zukunft???
Hamburgerinam 13.03.2013 | 13:33
Wer soll das denn rechtssicher beantworten ? Im Zweifel sollte man das immer angeben, das ist meine Meinung.
Clamorsam 13.03.2013 | 19:31
Zitat von Xaver Müller anzeigenausblenden
Wenn Sie so unsicher sind und rechtssichere Antworten haben wollen müssen Sie zu einen Rechtswalt aufsuchen und mit ihm zusammen den Antrag ausfüllen. Dann dürften Sie auf der relativ sicheren Seite sein. Alles andere ist doch Kaffeesatzleserei und bringt Sie nicht wirklich weiter.
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