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Experten-Antwort

Berufsunfähigskeitpension aus Österreich

von Dirk Funke21.07.2015 | 11:52
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5 Antworten

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Erwerbsunfähigskeitrente in Deutschland nach Klage rückwirkend seit 2010 anerkannt. Damalige Beschäftigung in Österreich mit Erfüllung der Wartezeit in A gegeben.Rentenantrag abgelehnt weil ja Aussicht auf Besserung besteht und wir nicht beweisen können das es so bleibt. Wie ist es denn mit dem Sozialabkommen und der Gleichstellung?? Was tun??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dirk Funke,

wenden Sie sich bitte an den österreichischen Rentenversicherungsträger, der den Antrag abgelehnt hat. Prüfen Sie dabei, ob Sie gegen die Entschedung Rechtsmittel einlegen wollen. Wenn Sie nach deutschem Recht einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben bedeutet dies nicht, dass sie dann auch direkt aus Österreich eine Berufsunfähigkeitspension erhalten werden. Die Feststellungen über medizinische Voraussetzungen nach deutschem Recht sind lediglich ein Indiz, die bei der Beurteilung durch den österreichischen Rentenversicherungsträger in die Entscheidung miteinfließen können. Die einzelnen EU-Staaten haben ihr eigenes RV-System, dessen Recht vorrangig anzuwenden ist.

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4 Antworten

****am 21.07.2015 | 12:21
Fragen sie bei ihrem RV-Träger nach, ob und wann das Rentenverfahren bei der PVA in Österreich eingeleitet wurde und anschließend fragen sie bei der PVA nach, wann ggf. mit einer Entscheidung über die BU-Pension zu rechnen ist. Verbindliche Auskünfte können Sie nur von dort erhalten.
Dirk Funkeam 21.07.2015 | 13:09
BU-Pension IST abgelehnt. Sollten doch angeblich gleiche Grundlagen in beiden Ländern sein. Kann jetzt Klage einreichen...aber worauf berufe ich mich???Das die Rente in DE anerkannt ist??
****am 21.07.2015 | 13:33
Das hätten sie ja auch gleich schreiben können. Lesen sie sich den ablehnenden Bescheid der PVA durch und falls die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, legen sie Widerspruch ein, bei der im Bescheid der PVA genannten Stelle. Jedes Land entscheidet aber nach den eigenen Vorschriften!!
Quasi-Kotkotzam 22.07.2015 | 00:50
Es furzt und stinkt der Heinzelmann, weil niemand so gut scheissen kann. Bist du der Arschkeks in der Not, die Rente ist als Scheiß auf deinem Brot! Brot mal Zeit ist Brotzeit! Kot mal Zeit ist Scheißzeit! Hast Du Kot auf dem Brot tut die Rente dir nicht Not denn ernährst du dich vom Kot leidest niemals du Rentennot! Und tot ist der Rententot! Glotzt aus Gackiwurst und Kotz, Spotz Spotz
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